Kommentar

EU-Richtlinie: Bestandsschutz für Mallorcas Teufel

12-02-2009  

FRANK FELDMEIER Die Brüsseler Bürokraten hatten wohl nur Gutes im Sinne, als sie die Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 über das "Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände" aufsetzten. Darin ist die Rede vom Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der "Verbraucher und professio­nellen Endverbraucher". Die geplanten Auflagen würden allerdings ein Ende des mallorquinischen correfoc bedeuten: Knallkörper werfende Teufel und funkensprühende Bestien als Opfer der Brüsseler Regulierungswut?

Wer die dimonis, diables und bèsties de foc schon live erlebt hat, lernt schnell, Respekt vor ihnen zu haben. Der Funkenregen geht auf die Zuschauer nieder, von denen sich manche mit Regenschirmen oder Kopftüchern zu schützen versuchen. Feuerwerkskörper explodieren über den Köpfen der Menge, und die Teufel genießen den Spaß erst so richtig, wenn sie mit ihrem Gezische und Geknalle jemanden kräftig erschrecken können.


Ist das gefährlich? Ja. Sollte die Tradition deswegen verboten werden? Nein. Brüssel sollte ein Mindestmaß an Vertrauen in die Eigenverantwortlichkeit der "Endverbraucher" setzen. Mallorcas Tradition lebt von der Anarchie der Teufel, die außer Rand und Band sind. Sie stellen ein Beispiel für die kulturelle Vielfalt der Regionen dar, die die EU bewahren will.

Die Richtlinie sollte deswegen entweder entschärft oder bei ihrer Umsetzung in nationales Recht nach Möglichkeit der spanischen Realität angepasst werden. Das heißt zum einen, dass der Sicherheitsabstand überdacht werden muss - 8 oder sogar 15 Meter Entfernung verhindern, dass Zuschauer mitfeiern können. Zum anderen ist die Altersgrenze von zwölf Jahren für Teilnehmer zu rigide. Sie sollte durch eine Vorschrift ersetzt werden, die die Aufsicht durch Erwachsene vorsieht. Und wem das Spektakel nicht geheuer ist, kann sich ja in die zweite oder dritte Reihe zurückziehen.

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