Steuerberater und Anwälte hatten gerade damit begonnen, sich – auch auf den Seiten der Mallorca Zeitung – in die komplizierte Materie einzufuchsen, nun rudert die Balearen-Regierung überraschend zurück: Die von Madrid im Sommer reaktivierte Vermögenssteuer wird auf den Inseln nicht eingetrieben. Entgegen vor­heriger Planspiele wird somit auf Vermögenswerte von über einer Million Euro (700.000 Euro plus Freibetrag für selbst genutzte Immobilien von 300.000 Euro) kein Steuersatz von 0,2 bis 2,5 Prozent erhoben. Es ginge darum, die Wohlhabenden und ihre Investitionen nicht von der Insel zu vertreiben, heißt es zur Begründung. Doch die Sache hat einen Haken: Die vielen Ausländer, die sich, meist als Zweitwohnsitz, auf Mallorca eine hochwertige Immobilie zugelegt haben, ihren Steuersitz aber in der Heimat haben, werden als Nicht-Residenten sehr wohl zur Kasse gebeten – und zwar ab einem Immobi­lienwert von 700.000 Euro. Somit kann nicht die Rede davon sein, dass die Anleger nicht verschreckt werden sollen. Nutznießer dieser Entscheidung sind die auf ­Mallorca ansässigen Wohlhabenden, darunter zuvorderst Mallorquiner.

Nach offiziellen Angaben entgehen dem Fiskus durch diese Entscheidung 23 Millionen Euro. Das sei angesichts eines Gesamt-Haushalts von etwa 3,6 Milliarden Euro eine vernachlässigbare Summe, so heißt es, aber auch das ist ein zweischneidiges Argument. Zum einen, weil es immer auf den Standpunkt ankommt: 23 Millionen Euro sind fast das Doppelte der bis vor wenigen Tagen den Behindertenverbänden seit Mai 2010 geschuldeten 13 Millionen Euro. Zum anderen, weil es sich bei nur 23 Millionen Euro für die einzelnen Betroffenen ja nur in Ausnahmefällen um wirklich große Summen gehandelt hätte (tatsächlich wären meist nur ein paar hundert Euro fällig gewesen). In Spanien werden derzeit von sehr vielen Bevölkerungsgruppen massive Opfer verlangt – Mallorcas Reiche müssen noch nicht einmal einen Bruchteil davon beisteuern.