Es war so etwas wie ein Befreiungsschlag: Als das Gericht am Dienstagmittag das Urteil gegen den früheren Ministerpräsidenten Jaume Matas bekannt machte, liefen die sozialen Netzwerke heiß – kurzzeitig wurde ­#JaumeMatas sogar Trending Topic bei Twitter, war also in aller Munde. Alle sperrigen Formulierungen wie „mutmaßlich" oder „nach Erkenntnissen der Ermittler" in den Medien fielen weg, Matas darf als Krimineller betitelt werden. Was viele schon als fast normal betrachtet hatten, wird plötzlich abgestraft – mit sechs Jahren Gefängnis.

Dabei sind die Vergehen, um die das jetzige Urteil kreist, im Vergleich eher eine Lappalie, in der Form wie auch hinsichtlich des Schadens. Es wurde im Verfahren getrickst, damit Matas Geld an seinen Lieblingsredenschreiber so ausgeben konnte, wie er wollte. Dabei ist administrative Kreativität eher die Regel als ein Einzelfall. Und der Schaden beträgt weniger als eine halbe Million Euro – während gleichzeitig auf den Balearen zweistellige Millionen-Beträge wegen Miss- und ­Vetternwirtschaft verschwanden.

Das Urteil ist trotzdem gerecht. Auch wenn es noch vom Obersten Spanischen Gerichtshof bestätigt werden muss, stellt es minutiös klar, dass die Veruntreuung von Steuergeldern im Prinzip ähnlich kriminell ist wie Diebstahl. Die Urteilsbegründung dürfte es den Ermittlern und Staatsanwälten zudem erleichtern, in ähnlichen Fällen zu Geständnisssen der Beschuldigten zu kommen – die überfällige Aufräumarbeit der Ära Matas und Munar wird so beschleunigt. Nachdem Ex-Balearen-Premier Gabriel Cañellas dank Verjährung noch straflos davongekommen war, wird nun der Glaube an die Justiz wiederhergestellt. Und nicht zuletzt ist das jetzige Urteil ein Warnschuss für die jetzt Regierenden, korrekt mit öffentlichen Mitteln umzugehen, sowie für Freunde des schnellen Geldes, sich lieber außerhalb der Politik ein einträgliches Geschäft zu suchen.