Zum Europatag am 9. Mai hätte man sich wahrlich bessere Nachrichten gewünscht: Die spanische Regierung hat beschlossen, die Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger an eine Reihe von Auflagen zu knüpfen. Die residencia erhält fortan nur noch jener, der ein geregeltes Einkommen, Vermögen, eine Krankenversicherung, einen Ausbildungsplatz oder einen engen Familienangehörigen nachweisen kann, der diese Voraussetzungen erfüllt. Damit soll verhindert werden, dass Ausländer – Nicht-EU-Staatsangehörige inbegriffen – unberechtigte Ansprüche an die spanische Gesundheitsversorgung und Sozialversicherung stellen. Die Auflagen sind mit dem Grundsatz der Personenfreizügigkeit vereinbar. In anderen Staaten, darunter auch Deutschland, wird die Frage der Aufenthaltserlaubnisse nicht viel anders gehandhabt. Die meisten der auf Mallorca lebenden EU-Ausländer dürften diese Nachweise auch erbringen können. Eine schlechte Nachricht ist die Neuregelung trotzdem: Die Möglichkeit, sich als EU-Bürger uneingeschränkt in einem anderen Mitgliedsland niederzulassen, aus welchen Gründen und mit welchem finanziellen Rückhalt auch immer, ist eine der Grundfreiheiten der Union. Wer sie beschneidet, knapst an Europa.

Mindestens ebenso ärgerlich ist das bürokratische Chaos, das die Umsetzung einer vom Gesundheitsministerium betriebenen Neuregelung mit sich bringt. Über die Veröffentlichung im Amtsblatt hinaus gibt es noch keine Richtlinie, wie im Einzelfall vorgegangen wird. Die sich daraus ergebenden Fragen und Komplikationen werden aller Voraussicht nach über Monate für viel Ärger sorgen. Das Mindeste, was die von der Nationalpolizei geleitete Ausländerbehörde jetzt tun kann, ist, so schnell wie möglich Klarheit zu schaffen und darüber detailliert und kundenfreundlich Auskunft zu geben. Vor Ort und auch am Telefon. Das nennt sich Dienst am Bürger. Am EU-Bürger.