Unter kleinen Bauvorhaben ­(obra menor) versteht man die Bauvorhaben, die einer einfachen Bautechnik und eines geringen Bauvolumens und geringer Kosten bedürfen. Hierbei dürfen weder der Umfang der Einrichtungen der Gemeinschaftsbereiche noch die Anzahl der Wohnungen und Geschäftslokale verändert werden. Auch dürfen die kleinen Bauvorhaben nicht die Außenfassaden, die Fundamente und die Baustruktur verändern. Die Bewohnbarkeits- und Sicherheitsbedingungen aller Art von Gebäuden und Einrichtungen dürfen auch nicht beeinträchtigt werden.

Der Antragsteller kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein und muss vom Eigentümer schriftlich bevollmächtigt sein.

Nachfolgend finden Sie eine kleine Checkliste für Unterlagen, die zur Beantragung der Lizenz bei der zuständigen Gemeinde beigebracht werden müssen:

– Lageplan vom Katasteramt der Immobilie; bei ländlichen Bauvorhaben, die nicht im Kataster erscheinen, müssen der Gebietsplan (polígono) und das Flurstück (parcela) angegeben werden.

– Kopie der Grundsteuer (IBI) oder die Katasterreferenz.

– Nennung der Baufirma (vom Bauträger und Bauunternehmer unterzeichnet).

– Gültige Haftpflichtversicherung des Bauunternehmens.

– Zwei von dem Bauträger unterzeichnete Fotos des aktuellen Standes des Bauvorhabens.

– Originaler Kostenvoranschlag der auszuführenden Arbeiten, der von dem Bauunternehmer erstellt und von Bauträger und Bauunternehmer unterzeichnet sein muss.

– Wenn wegen der Bauarbeiten die öffentliche Straße mit Containern, Baugerüst usw. belegt werden, muss die entsprechende Genehmigung zur Belegung der öffentlichen Straße beantragt und die entsprechenden Gebühren bezahlt werden.

– Beantragung der Baugenehmigung für die obra menor.

– Wenn der Antragsteller vertreten wird oder eine Körperschaft ist, muss er sich mittels eines Originaldokuments und einer Kopie ausweisen.

Zum Zeitpunkt der Einreichung des Bauantrages für die obra menor müssen die Gebühren für die Baugenehmigung und die Bausteuer entrichtet werden. Mit der Erteilung der obra menor durch die Gemeinde hat das Gesetz eine Bearbeitungsfrist von 30 Tagen vorgesehen.

Sobald die Benachrichtigung über die Erteilung der Baulizenz erhalten wird, muss man das Rathaus mit dem Nachweis der bezahlten Gebühren und dem Antragsformular aufsuchen, um die Baugenehmigung für die obra menor abzuholen.

Wenn die Gemeinde innerhalb eines Monats keinen Beschluss getroffen hat, kann die Erteilung der Baulizenz auf dem Wege des Verwaltungsverfahrens beantragt werden.

Die Bearbeitungsfrist wird allerdings von den meisten Gemeinden Mallorcas zum Teil stark überschritten und daher ist die Regel bisher die, zunächst die eben genannten Unterlagen ordnungsgemäß einzureichen und die Gebühren zu bezahlen, um dann mit den Arbeiten sogleich zu beginnen und die Erteilung der Genehmigung geduldig abzuwarten.

Allerdings gibt es redliche Bemühungen der derzeitigen und neuen politischen Verantwortlichen, den großen Bearbeitungsstau bei den Gemeinden, so zum Beispiel in Andratx, durch neue technische Verwaltungsregeln zu bewältigen. Auf keinen Fall ist es aber heutzutage noch ratsam, auch kleine Bauvorhaben ohne das oben geschilderte Genehmigungsverfahren zu beginnen, weil diese illegalen Arbeiten mit ganz erheblichen Geldstrafen und Baustoppverfügungen geahndet werden können, was die derzeit an akuter Geldknappheit leidenden Gemeinden im Zweifel auch rasch und ohne zu zögern umsetzen.

Also: "Legalize it!"

Die Autoren im MZ-Branchenbuch