Offiziell beginnt die Frist für die Einreichung der Einkommenssteuererklärung (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, IRPF) am 3. Mai, Stichtag ist der 2. Juli. Wer im vergangenen Jahr das entsprechende Kästchen angekreuzt hat, bekommt in den kommenden Wochen den sogenannten borrador mit der Post zugeschickt. Der borrador ist ein vom Finanzamt erstellter Entwurf, also eine vorläufige Steuererklärung. Auf Basis der letztjährigen Steuererklärung berechnet der Fiskus, ob eine Nachzahlung oder Rückerstattung fällig ist. Experten empfehlen, den Entwurf zunächst genau auf mögliche Fehler oder veraltete Angaben, beispielsweise zum Familienstand, zu überprüfen. Das Dokument kann man auch telefonisch (Tel.: 901-20 03 45 oder 901-12 12 24) oder persönlich beim Finanzamt in Palma (C/. Cecili Metel, 8) beantragen.

Schneller geht es im Internet. Seit dem 10. April kann der borrador dort heruntergeladen, bearbeitet und auch eingereicht werden – angeblich überweist das Finanzamt auch schon Rückzahlungen. Die entsprechende Internetseite ist umgebaut worden, um das Procedere zu vereinfachen. Ein elektronisches Zertifikat wie in den Vorjahren braucht man nicht mehr: Allein mit der NIE-Nummer können alle notwendigen Schritte direkt im Netz erledigt werden.

Dazu wählt man zunächst auf www.agenciatributaria.es den Button „Renta 2011". Auf der folgenden Seite müssen nach einem Klick auf den gelben Button „Ren0" die NIE-Nummer, der Nachname und der genaue Betrag, der im Feld 620 der Steuererklärung des vergangenen Jahres erscheint, eingegeben werden. Nach einem Klick auf die Schaltfläche „Acceder" fragt die Seite nach der Handynummer, an die das Finanzamt die entsprechende Referenznummer dann per SMS verschickt. Mit der Nummer kann man den borrador herunterladen und bearbeiten. Sind die Daten der Steuererklärung korrekt, kann man sie mit einem einfachen Klick bestätigen. Letzter Stichtag ist der 27. Juni. Ein eigenes Portal für Smartphones (www.­agenciatributaria.mobi) ermöglicht in diesem Jahr erstmals auch die Steuererklärung per Handy.

Wer zum ersten Mal die Einkommenssteuer bezahlen muss, kann das ebenfalls online erledigen. Statt des Betrages aus dem Feld 620 müssen Steuerneulinge eine Kontonummer angeben, auf die eventuelle Rückerstattungen überwiesen werden. Im Falle einer Nachzahlung wird der Betrag automatisch von dem angegebenen Konto abgebucht.

Ab dem 19. April können auf der Webseite auch Termine für eine persönliche Beratung in den Finanzämtern von Palma, Manacor und Inca beantragt werden. Die Inselregierung bietet mit dem kostenlosen Service Renta Ágil ebenfalls Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung an, Einzelheiten dazu werden aber erst Ende April bekannt gegeben.

Ob jemand sein Einkommen deklarieren muss, hängt sowohl vom Wohnsitz als auch von der Höhe des Einkommens ab. Wenn das Bruttoeinkommen über 22.000 Euro liegt und das Geld von nur einem Arbeitgeber bezogen wird, muss das Einkommen deklariert werden. Bei verschiedenen Arbeitgebern beträgt die steuerfreie Höchstgrenze 11.200 Euro. Steuerpflichtig sind in der Regel alle erwerbstätigen Personen, die sich in Spanien mehr als 183 Tage im Jahr aufhalten.