Die spanische Regierung hat für Freitag (24.8.) die Verabschiedung eines Gesetz angekündigt, das den Mietmarkt auf Mallorca und im Rest Spaniens beleben soll. Es sieht unter anderem eine schnellere Abwicklung von Zwangsräumungen vor, falls der Mieter bei seinen Zahlungen in Verzug gerät. Der Vermieter kann bereits nach einem Monat Verzug einen Antrag stellen, dem Mieter wird dann ledlglich eine Frist von zehn Tagen eingeräumt, um Widerspruch einzulegen.

Das neue Gesetz räumt Mietern und Vermietern zudem eine weitergehende Vertragsfreiheit ein, etwa bei der Anpassung der Mietzahlungen oder bei der Verlängerung des Vertrags. Mieter können mit einer Frist von einem Monat kündigen. Der Vermieter hat umgekehrt Recht auf Eigennutzung, wenn er dies mit zwei Monaten Vorlauf ankündigt.

Neu ist außerdem, dass Ausländer ohne Erstwohnsitz in Spanien ihre Miteinnahmen nicht mehr mit drei Prozent versteuern müssen. Vermieter können zudem Steuervorteile geltend machen.

Bislang ziehen es viele Vermieter vor, nicht genutzte Wohnungen leerstehen zu lassen anstatt sie zu vermieten. Nur 17 Prozent der Spanier wohnen zur Miete.