Während anderweitig der Trend eher wieder zum Schließen der Grenzen für Personen geht, wie unter anderem die Entwicklung in der Schweiz und Deutschland zeigt, öffnen sich europaweit die metaphorischen Grenzbalken für Steuer­fahnder immer weiter. Ein gutes Beispiel dafür ist ein Abkommen, das erst vor wenigen Tagen abgeschlossen wurde. Nach dem politischen Durchbruch bei ihrem letzten Gipfeltreffen haben die EU-Staaten am 24. März die revidierte Richtlinie über die grenzüberschreitende Besteuerung der Zinserträge natürlicher Personen einstimmig formell verabschiedet.

Diese Reform ist Bestandteil einer Reihe von Neuerungen, die Personen mit starkem Auslandsengagement betreffen. Mallorca-Deutsche etwa sind von einer Flut bereits durchgeführter sowie unmittelbar bevorstehender Reformen auf spanischer, deutscher und europäischer Ebene betroffen (Paradebeispiel: Erbrecht und Erbschaftsteuer). Einen allgemeinen Überblick über die schon jetzt sehr komplexe Situation vermittelt das gemeinsam mit der Mallorca Zeitung herausgegebene Buch „Auswandern nach Mallorca".

Was die eingangs beschriebene neueste Neuerung betrifft, so sprach EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta von einem „bedeutenden Schritt" im Kampf gegen die Steuerhinterziehung. Erstens würden Schlupflöcher für Steuerhinterzieher geschlossen, zweitens sei der Schritt von politischer Symbolik: Dass diese Regelung nach jahrelanger Blockade nun angenommen worden sei, sei ein Beweis für die breite Akzeptanz einer neuen Realität: „Die Tage des Bankgeheimnisses sind vorbei".

In der Tat hat die EU damit einen wichtigen Teil eines eigentlichen Paradigmenwechsels vollzogen. Dass ihre Bürger die Besteuerung ihrer Vermögenserträge durch Anlagen im Ausland umgehen könnten, treibt die Gemeinschaft schon lange um. Die nun beschlossene Regelung schließt die Lücke im Steuer­system ab 2017.

Sie setzt im Wesentlichen an zwei Stellen an: Erstens werden künftig auch Zinserträge erfasst, die bis jetzt der Besteuerung durch die Zwischenschaltung juristischer Personen und Arrangements wie Stiftungen und Trusts entgehen. Liegen solche Strukturen in Nicht-EU-Staaten, die sie gar nicht besteuern, soll künftig die Zahlstelle in der EU ihre Informationen über den tatsächlichen Eigentümer nutzen (den sie aufgrund der Geldwäsche-Vorschriften kennen müsste - das ist in Spanien Pflicht). Liegen die Stiftungen oder Trusts innerhalb der EU, wird dasselbe Problem unter anderem durch eine klarere Definition jener Strukturen (einschließlich Trusts usw.) angegangen, die die Richt­linie anzuwenden haben.

Zweitens kann die Besteuerung aktuell durch Produkte umgangen werden, die zinstragenden Anlagen ähnlich sind, aber rechtlich nicht als solche gelten. Dieses Problem wird durch eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie angegangen. Neu einbezogen werden zum Beispiel bestimmte Lebensversicherungsverträge, ausgeweitet wird der Einbezug von Anlagefonds.

Die Novelle war in der Sache kaum bestritten. Dennoch haben Luxemburg und Österreich ihre Verabschiedung jahrelang blockiert, weil sie befürchten mussten, mit der Revision auch zum automatischen Informationsaustausch (AIA) übergehen und damit das Bankgeheimnis für Ausländer aufheben zu müssen. Inzwischen allerdings ist dieser Paradigmenwechsel de facto beschlossene Sache. Stark beschleunigt hat dies der Foreign Account Tax Compliance Act der USA. Dieser erfordert „AIA"-ähnliche Abkommen und wird von Washington wenig zimperlich durchgesetzt. Dies wiederum gab den AIA-Bemühungen der EU massiven Auftrieb und trug dazu bei, dass die G-20-Staaten und die OECD den AIA zum globalen Standard machen. Dem wollen oder können sich Luxemburg und Österreich nicht mehr widersetzen.

Sie pochen allerdings darauf, dass es nicht zwei Standards für den AIA geben dürfe, nämlich den globalen und einen EU-Standard. Darüber ist man sich in der EU indessen einig. Deshalb soll das EU-interne Recht an den globalen Standard angepasst werden, sobald dieser vorliegt. Dies gilt nicht nur für die Zinsbesteuerung, sondern auch für einen zweiten Vorschlag der EU-Kommission vom letzten Sommer: Mit einer Revision der Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit in Steuersachen soll der AIA auf weitere Bereiche ausgedehnt werden, darunter Dividenden und Veräußerungsgewinne, die an natürliche Personen in einem anderen EU-Staat gezahlt werden. Zusammen mit der „neuen" Zinsbesteuerung soll diese Neuerung einen flächendeckenden AIA installieren.

Die Autoren Willi Plattes und Thomas Fitzner arbeiten beim internationalen Steuerbüro European­@ccounting in Palma de Mallorca.