Es ist wieder Zeit für die Einkommensteuererklärung (IRPF) auf Mallorca: Das spanische Finanzamt beginnt am Dienstag (7.4.) offiziell mit der diesjährigen Kampagne, die vor allem Neuerungen für die Opfer der spanischen Wirtschaftskrise bringt. Unter anderem wurden bislang Käufer von Vorzugsanleihen, die massiv an Wert verloren, sowie Opfer von Zwangsräumen steuerlich stark benachteiligt. Bei diesen Regelungen hat die spanische Regierung nun nachgebessert.

Eine weitere Neuerung betrifft die Termine: Die Vordrucke für die Steuererklärung (borrador) können nun bereits früher beantragt werden, und zwar ab dem 7. April. Ab diesem Datum sowie bis zum 30. Juni kann der "borrador" bestätigt werden - telefonisch unter 901 200 345 sowie per Internet.

Termine bei der kostenlosen Beratung (Renta Àgil), die beim Ausfüllen der Formulare hilft, gibt es ab 6. Mai unter Tel.: 901 22 33 44 (Mo-Fr 9 bis 19 Uhr). Die Beratung findet dann ab 11. Mai statt. Stichtag bis zur Abgabe der Steuererklärung ist der 30. Juni.

Steuerpflichtig sind unter anderem Personen ab einem Jahreseinkommen von mindestens 22.000 Euro im Fall eines einzigen Arbeitgebers. /ff