Eine Witwe aus Deutschland hat nach einer Erbschaft auf Mallorca Klage wegen Diskriminierung gegen den spanischen Staat eingereicht. Im Gegensatz zu Residenten auf Mallorca habe sie die Erbschaftssteuer beim spanischen statt beim balearischen Finanzamt abführen müssen, wodurch sie finanziell stark benachteiligt worden sei.

Die Erbschaft hatte die Deutsche im Jahr 2009 angetreten. Sie erbte eine Mallorca-Immobilie ihres verstorbenen Mannes, der wie auch sie seinen Steuerwohnsitz in Deutschland hatte. Die Erbschaftssteuer belief sich auf 12.300 Euro.

Der Europäische Gerichtshof erklärte allerdings im September vergangenen Jahres die gesetzliche Regelung zur Erbschafts- und Schenkungssteuer in Spanien in ihrer jetzigen Form für unrechtmäßig. Wie es in dem Urteil hieß, verstoße das Gesetz durch die Benachteiligung der Nicht-Residenten gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs in der EU.

Während bei Erbschaften zwischen direkten, auf den Balearen ansässigen Familienangehörigen maximal Steuern in Höhe von 1 Prozent anfallen, wurde bis dato im Fall von Nicht-Residenten auf den Balearen ein progressiver Steuersatz fällig, der je nach Erbe zwischen 7,65 und 34 Prozent beträgt. Die spanische Regierung leitete zwischenzeitlich eine Reform des Erbschaftssteuergesetzes ein.

Im Fall der deutschen Klägerin wären im Fall der Gleichbehandlung lediglich 1.152 Euro Erbschaftssteuer fällig geworden - weniger als ein Zehntel des kassierten Betrags. Die Frau fordert nun die Rückzahlung von 11.142 Euro zuzüglich Zinsen. /ff