Der spanische Staat ist dazu verdonnerst worden, dem Busunternehmen Transunión Mallorca 277.000 Euro zurückzuzahlen. Bei der Summe handelt es sich um die Entschädigung für die jahrelang unrechtmäßig kassierte Benzinabgabe. Der sogenannten "céntimo sanitario" war 2002 eingeführt und schließlich 2012 vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) gekippt worden.

Das mallorquinische Busunternehmen ist nur eine der betroffenen Firmen, die sich entschieden, die ihr zustehende Rückzahlung vor Gericht durchzufechten. Der Ministerrat der spanischen Regierung hatte die Ansprüche des Unternehmens im Februar 2015 abgelehnt. Die Firma klagte dagegen und bekam vom Oberlandesgericht Recht.

Die Benzinabgabe war in mehreren Regionen Spaniens eingeführt worden, um das Gesundheitssystem zu finanzieren. Auf den Balearen mussten die Verbraucher für jeden Liter Benzin oder Diesel zusätzliche 4,8 Cent bezahlen. Die Richter des EuGH stellten 2012 fest, dass der "céntimo sanitario" gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, da er keinen spezifischen Zweck - wie etwa eine Umweltabgabe - erfüllte, sondern schlicht das Haushaltsloch stopfen sollte.

Die Richter urteilten zudem, dass die Abgabe auch rückwirkend illegal war. Sie begründeten das mit dem Argument, dass Brüssel Madrid mehrfach über die Unzulässigkeit der Abgabe hingewiesen hatte. Unternehmen, die noch über die Benzinrechnungen vergangener Jahre verfügen, können Rückzahlungen fordern. Inzwischen wurde die Abgabe umdefiniert, wird aber weiter erhoben. /tg