Tausende von geprellten spanischen Bankkunden jubeln über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Wie die Richter am Mittwoch (21.12.) entschieden, sind die Geldhäuser verpflichtet, durch ungültige Vertragsklauseln geschädigte Kunden bei Bauspar-Krediten zu entschädigen. Experten schätzen, dass es alleine auf Mallorca und den Nachbarinseln Tausende Opfer solcher betrügerischen Klauseln gibt, die in Spanien unter dem Schlagwort "cláusulas suelo" (Mindestzinsklauseln) bekannt sind.

Die Banken hatten über die vergangenen Jahre Hypothekenverträge mit Klauseln abgeschlossen, die Kreditnehmer dazu verpflichteten, trotz flexibler Zinssätze einen bestimmten Mindestzinsatz zu zahlen, selbst wenn der Leitzins darunter lag. Als der Leitzins deutlich sank, klagten die Kunden vor Gericht und bekamen schließlich in letzter Instanz Recht. Spanische Banken müssen sich deswegen auf Milliardenlasten einstellen. Die Aktienkurse besonders betroffener Geldinstitute - Banco Sabadell, Banco Popular, Caixabank und Liberbank - sanken deutlich ab.

Die Balearen gehören zwar nicht zu den spanischen Regionen, in denen die genannten Banken am stärksten präsent sind. Dennoch wird die Zahl der auf den balearischen Inseln geprellten Kunden auf mehrere Tausend geschätzt. Der Anwalt der Verbraucherorganisation ACUIB, Carlos Hernández, glaubt allerdings, dass die Banken versuchen werden, sich außergerichtlich mit den meisten Kunden zu einigen, zum Beispiel, indem sie die aktuellen Zinsen senken, falls der Kunde dafür auf eine Anzeige verzichtet. /tg