Wer als Mallorca-Resident in Spanien steuerpflichtig ist, sollte wissen, dass am 5. April die Frist für das Einreichen der Steuererklärung (IRPF) für das Jahr 2016 beginnt. Im Vergleich zum vergangenen Jahr gibt es dabei einige Neuerungen.

Renta WEB ersetzt Programm PADRE

Die wichtigste Änderung besteht darin, dass das herkömmliche Programm PADRE zur Steuererklärung nicht mehr zum Einsatz kommt. Das vor einigen Jahren eingeführte Programm "Renta WEB" ist nun für alle Erklärer zu nutzen (sehen Sie hier ein anschauliches Anleitungsvideo auf Spanisch).

Über "Renta WEB" erhält der Steuerzahler zunächst einen automatisch erstellten Entwurf ("borrador") für seine Erklärung. Dafür muss sich der Nutzer per elektronischem Ausweis auf der Website des Finanzamts anmelden.

Nachreichen von Rechnungen

Erstmals ist es in diesem Jahr möglich, online Rechnungen nachzureichen, die bei den Quartalserklärungen vergessen wurden. Dazu muss das Kästchen Nummer 127 angeklickt werden. Auf diese Weise können entsprechende Dokumente hochgeladen werden.

Fristen

Am 26. Juni endet die Frist für diejenigen Erklärungen, die zu Nachzahlungen verpflichten. Wer vom Finanzamt Geld zurückerstattet bekommt, hat bis zum 30. Juni Zeit, die Erklärung einzureichen. Je später man allerdings die Daten zur Verfügung stellt, desto später erhält man das Geld zurückerstattet. Während die Allerersten ihr Geld bereits im April auf dem Konto haben, kann es bei den zuletzt eingereichten Erklärungen durchaus bis November dauern.

Die Entwürfe beruhen auf den Informationen, die das Finanzamt gespeichert hat. Diese müssen aber unbedingt überprüft werden. Das gilt zum einen für eventuelle Ausgaben, die man abschreiben kann. Auch Spendengelder oder Beiträge für Berufsverbände oder politische Parteien führen zu einer Verminderung des zu versteuernden Einkommens. Die Ausgaben für verschiedene Formen der Altersvorsorge - also zum Beispiel Renten- oder Lebensversicherungen - werden ebenfalls zum Teil angerechnet.

Auf der anderen Seite müssen zusätzliche Einkünfte angegeben und versteuert werden, von dem das Finanzamt möglicherweise nichts weiß. Wer sich auf den Entwurf des Finanzamts verlässt und dabei Einnahmen verschweigt, macht sich strafbar. Wer die Frist zum Einreichen des Steuerformulars verpasst, muss mit einem Bußgeld rechnen. /tg