Nicht nur Spanier, auch viele ausländische Mallorca-Residenten sind dieser Tage wieder damit beschäftigt, ihre Einkommensteuererklärung (IRPF genannt) zusammenzustellen. Die Frist dafür begann in diesem Jahr am 4. April und endet für diejenigen, die Geld an die Agencia Tributaria zahlen müssen, am 27. Juni. Diejenigen, die Geld zurückbekommen, haben diesmal sogar bis zum 2. Juli Zeit.

In Spanien ist zumindest für Angestellte die Steuererklärung kein Buch mit sieben Siegeln. Anders als in Deutschland werden nicht Unmengen von Rechnungen oder Quittungen zur Vorlage verlangt, was aber vor allem daran liegen dürfte, dass in Spanien vergleichsweise wenig von der Steuer abgesetzt werden kann. Wer einen ersten Blick auf seinen borrador, den Vorentwurf des Finanzamts mit den persönlichen Daten, dem gesamten Einkommen und dem Ergebnis der Steuererklärung werfen will, kann das unter der Adresse www.agenciatributaria.es tun.

Um den borrador angezeigt zu bekommen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die einfachste besteht darin, seine NIE-Nummer sowie die Zahl einzugeben, die in der Steuererklärung für 2016 im Feld des Kästchens 450 stand. Wer diese Infos auf der Seite eintippt, bekommt direkt einen Code ausgespuckt, den er eingeben kann, um den borrador abzurufen. In diesem Jahr ist das Abrufen des borrador auch erstmals mit einer Handy-App möglich. Die App „Agencia Tributaria" kann auf den entsprechenden Plattformen kostenfrei sowohl für Android als auch für iOS-Betriebssysteme heruntergeladen werden.

Steuererklärungen müssen diejenigen Arbeitnehmer abgeben, die im Verlauf des Jahres brutto mehr als 22.000 Euro bei einem Arbeitgeber oder mehr als 12.000 Euro bei mehreren Arbeitgebern verdient haben. Bei Selbstständigen gelten andere Regeln. Auch sie können bei der Agencia Tributaria einen borrador ordern. Aufgrund der höheren Komplexität bei den Steuererklärungen raten Experten den in Spanien tätigen autónomos allerdings, den borrador nie ohne professionelle Hilfe eines ­Steuerberaters zu bestätigen. Selbstständige können nach Ansicht von Steuerfachleuten beinahe sicher davon ausgehen, dass das Finanzamt nicht über alle relevanten Daten verfügt.

Aber auch für Angestellte empfiehlt es sich, den borrador genauer auf eventuelle Fehler oder Unvollständigkeiten, wie etwa den Familienstand, zu überprüfen. Das Gute in Spanien: Die Steuerzahler können ihre Erklärung online modifizieren oder, wenn alles in Ordnung ist, bestätigen und damit einreichen. Das funktioniert auch unter den beiden Telefonnummern 901-20 03 45 oder 91-535 68 13. Bestehen Zweifel an dem Vorentwurf, können die Steuerzahler im Internet oder telefonisch (901-22 33 44 oder 91-553 00 13) einen Beratungstermin beim jeweils zuständigen Finanzamt beantragen (cita previa). Die Termine können ab dem 8. Mai bis zum 29. Juni beantragt werden. Vom 10. Mai bis zum 2. Juli sind dann die Berater in den Finanzämtern für die Steuerzahler persönlich da. Auf Mallorca gibt es mehrere Niederlassungen: im Carrer Cecili Metel, 9 sowie im Carrer Ciutat de Querétaro, 15 nahe der Ausländerbehörde in Palma, in der Avenida de les Germanies, 37 in Inca und im Carrer de Lleó XIII in Manacor.

Die Fristen sollten eingehalten werden. Wer nicht rechtzeitig seine Steuererklärung abgibt, für den werden Bußgelder fällig. Wer auf seinem borrador den Vermerk a devolver liest und somit Geld zurückbekommt, kann, so er die Erklärung einigermaßen frühzeitig abgibt, mit einer schnellen Überweisung des Geldes rechnen. Bei Summen über 3.000 Euro kann es allerdings etwas länger dauern. Prinzipiell hat das Finanzamt bis zum 31. Dezember 2018 Zeit, das Geld aus der Steuererklärung für 2017 zu überweisen.

Zusätzlich zu der allgemein­gültigen steuerlichen Absetzbarkeit - wohl am relevantesten: Einzahlungen in eine private Altersvorsorge - gilt es auch, regionale Besonderheiten bei der Steuer in Betracht zu ziehen. So sollten Arbeitnehmer immer darauf achten, welche Absetzmöglichkeiten es in den jeweiligen autonomen Regionen gibt. Auf den Balearen sind für diese Steuerkampagne insgesamt 15 verschiedene Möglichkeiten vorgesehen, Ausgaben von der Steuer abzusetzen.

Um die Langzeitmiete auf den Inseln zu stärken, hat das balearische Finanzamt in diesem Jahr mehrere neue Möglichkeiten in diesem Bereich eingeführt. Unter anderem können Vermieter die Versicherung absetzen, die gegen Nichtzahlung des Mieters schützt. Bei Mietverträgen ab einer Laufzeit von einem Jahr können so 400 Euro zu 75 Prozent abgesetzt werden.

Auch, wer maximal drei Jahre aus beruflichen Gründen in eine andere Region versetzt wird, kann 15 Prozent der Miete, maximal 400 Euro, von der Steuer absetzen, wenn er nicht mehr als 30.000 Euro - respektive 48.000 bei zwei Partnern, die gemeinsam ihre Steuererklärung einreichen - verdient. Auch für Jugendliche, junge Erwachsene, Menschen mit Behinderung gibt es, sofern sie Mieter sind, die Möglichkeit, statt 300 Euro nun 400 Euro von der Steuer abzusetzen. Diese Vergünstigungen gehen allerdings einher mit der Einkommensgrenze von 20.000 Euro respektive 34.000 Euro, sollten Partner ihre Steuererklärung gemeinsam abgeben.

Und nicht zuletzt: Auch wer etwas für den Umweltschutz tut, kann auf den Balearen mit Steuer­erleichterungen rechnen. So können Investitionen in die Nachhaltigkeit des selbst genutzten Wohnraums statt wie bisher zu 15 Prozent nun zu 50 Prozent abgesetzt werden - bei einem Maximum von 10.000 Euro. Das gilt etwa für Fotovoltaik­anlagen oder andere Investitionen in erneuerbare Energien, Wassersparmaßnahmen oder Sanierungen, die zu einer besseren Energieeffizienz der Wohnung oder des Hauses führen.