Geldinstutute machen Lockangebote für festverzinsliche Einlagen. Prüfen Sie die Konditionen!

Die spanische Wirtschaft wankt. Angetrieben durch die Kreditkrise und den Kollaps der spanischen Bauindustrie kam der Aufschwung zu einem jähen Ende. Spanien befindet sich in der größten Wirtschaftskrise seit den 90er Jahren. Hiesige Banken und Kassen haben sich fast ausnahmslos auf den Hypothekenmarkt gestürzt. Finanzierungen bis zu 110 Prozent des Kaufpreises waren keine Seltenheit. Das hat sich jetzt jedoch geändert. Banken vertrauen sich nicht mehr untereinander. Ratenzahlungen fallen aus. Die Mittel für weitere Kredite müssen teuer erkauft werden. Die Preisspirale zeigt für die Banken nach oben. Im Gegensatz dazu steht ein stetiger Wertverfall der Immobilienpreise. Die Zwangsversteigerungswelle ist im vollen Gange. Banken bleiben auf überteuerten, aber nun wertlosen Immobilien sitzen. Der Zusammenbruch von Bauträgern tut sein Übriges.

So ist es nicht verwunderlich, dass sich Banken und Sparkassen das für das tägliche Geschäft benötigte Geld in Form von festverzinsten Anlagen am Markt sichern möchten. Lockangebote für verzinsliche Einlagen von bis zu 16 Prozent im ersten Monat sind bereits auf dem Markt. Ausländische Anleger mit genügend Bargeld sind begeistert. Auf Grundlage der spanischen Gesetzgebung zur Besteuerung von Nichtresidenten und den geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen fließen Zinsgewinne den ausländischen Anlegern in Spanien steuerfrei zu. Hierbei werden Risiken übersehen. Es ist klar, dass eine Bank in Konkurs gehen kann. Beispiele hierfür gibt es in Europa und den USA. Natürlich ist es richtig, dass keine westliche Regierung es zulassen kann, dass geleistete Bareinlagen auf Spar- und Girokonten im Falle eines Konkurses verloren gehen. Dies würde den gesamten Markt zu Fall bringen.

Doch was passiert bei einer Kettenreaktion? Hier wäre es fraglich, ob alle Einlagen gerettet werden könnten. Eine gesetzliche Verpflichtung für die Übernahme im Falle eines Konkurses entstehender Verluste gibt es zwar, diese ist aber eingeschränkt. In Spanien wurde hierfür der Einlagensicherungsfond geschaffen. Nach diesen Vorschriften wacht die spanische Zentralbank über das Tagesgeschäft der Banken und Sparkassen. Bei Irregularitäten werden die Geldinstitute aufgefordert, diese zu beseitigen. Sollten alle Rettungspläne fehlschlagen, und es zur Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Geldinstitutes kommen, wird dem Betroffenen seine Einlage aus dem Sicherungsfond zurückerstattet. Jedoch liegt der Höchstbetrag bei 20.000 Euro pro Person und Kreditinstitut.

Was ist also zu tun, um Risiken auszuschalten? Zunächst sollte der Investor die Angebote, die klar über dem Markt liegen, prüfen. Die Tücken stecken zumeist im Kleingedruckten und nicht alle Anlageformen werden durch den Garantiefond abgesichert. Es gibt bereits Beschwerden bei Verbraucherinstituten, dass Banken ihre Kunden nicht immer umfassend aufklären. Ebenso sollte sichergestellt werden, dass die Bank oder Sparkasse als solche auch bei der Banco de España registriert ist und in Spanien ihren Sitz hat. Verlaufen diese Prüfungen positiv, und möchten Sie dennoch auf Nummer sicher gehen, dann sollten die Einlagen auf maximal Euro 20.000 limitiert werden. Sicher ist eben sicher.

Der Autor ist Rechtsanwalt in Palma, Tel.: 971-10 55 11.