Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Abhängigkeit von anderen. Wehe dem, der für diesen Fall nicht vorgesorgt hat. Um hier die bestmögliche Betreuung zu garantieren, sollte eine Vorsorge- und Betreuungsvollmacht erstellt werden. Der Bevollmächtigte kann dann alle wichtigen Rechtsgeschäfte für den Vollmachtgeber tätigen.

Was spricht für eine Vollmacht? Sie ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Der Vollmachtgeber kann sich von persönlichen Wünschen und Bedürfnissen leiten lassen. Angehörige können flexibel auf den Ernstfall reagieren. Die Gefahr wird gebannt, einem spanischen staatlichen Betreuer zugewiesen zu werden. Die Vorsorgevollmacht sollte in Spanien unbedingt notariell beurkundet werden, damit der Bevollmächtigte sie im täglichen Rechtsverkehr reibungslos benutzen kann. In Spanien werden alle Befugnisse des Bevollmächtigten explizit in der Vollmachtsurkunde aufgezählt. Ein Dokument in Deutsch und Spanisch ist sinnvoll, damit man später nachschauen kann, was man unterschrieben hat.

Wie schützt man sich vor Missbrauch der Vollmacht? Schnell stehen überraschend die neuen Eigentümer des Wohnhauses vor der Tür und der Betreuer ist mit dem Verkaufserlös über alle Pyrenäen. Es gilt, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen: Die Vollmacht sollte erst dann in Kraft treten, wenn ein ärztliches Attest nachweist, dass man sich nicht mehr um sich selbst kümmern kann.

Weiterhin kann dem Betreuer auferlegt werden, die Ausgaben für den Vollmachtgeber von dritter Stelle prüfen zu lassen. Er muss dann etwa einem Rechtsanwalt Abrechnungen vorlegen und die Ausgaben rechtfertigen. Gerade bei bedeutenden Rechtsgeschäften, etwa beim Verkauf eines Hauses, sollte die Zustimmung eines Dritten notwendig sein. Ferner ist es sinnvoll, einen Ersatzmann zu benennen, der für den Fall einspringt, dass der Betreuer verhindert ist. Auch gilt es, einzelne Bereiche auf andere zu verteilen: Die finanzielle Betreuung etwa kann auf den Finanzberater des Vertrauens übertragen werden. Damit hat man eine weitere Sicherung eingebaut.

Wie bringt man seine persönlichen Wünsche in der Vollmacht unter? Die Vollmacht dient dem Bevollmächtigten zum Beweis seiner Vertretungsmacht im Außenverhältnis, also vor Behörden, Banken, etc. Hier haben Wünsche des Vollmachtgebers nichts zu suchen. Eine möglichst lange Pflege zu Hause ist für viele erstrebenswert, beziehungsweise die spätere Einweisung in ein Pflegeheim nach eigener Wahl. Diese Vorstellungen des Vollmachtgebers werden in einem Betreuungsvertrag zwischen ihm und dem Bevollmächtigten konkretisiert. Der Vorteil eines solchen Vertrags ist, dass sich der Betreuer an die Anordnungen mit seiner Unterschrift bindet. Die reine Vollmacht nimmt ihn dagegen nicht in die Pflicht.

Es empfiehlt sich, die Vorsorgevollmacht mit der Patientenverfügung zu kombinieren, damit auch die Durchsetzung des eigenen Willens im Krankenhaus gewährleistet ist.

Die Autorin ist Juristin bei Soluciones Europeas in Palma

Tel.: 971-71 63 09, 678-52 79 61