Eigentlich, so dachte sich Michael Baumann, kann nichts schiefgehen. Er war mit allen Papieren gerüstet, die ein Balearen-Resident nur haben kann, um bei seiner Überfahrt nach Barcelona in den Genuss des Insel-Rabatts zu kommen, der den Fahrpreis halbiert.

Baumann ist in dieser Angelegenheit ein gebranntes Kind. Gutgläubig stand er bereits am Heiligabend des Vorjahres vor dem ­Acciona-Schalter am Fähranleger im Hafen von Palma und präsentierte zusammen mit seinem Reisepass den Auszug des Ausländerregisters (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión), der seinen Wohnsitz auf den Balearen bescheinigt. „Sie brauchen unbedingt dieses Dokument, denn die Meldebestätigung für Reisen (Certificado de viaje) wird von Acciona nicht anerkannt“, hatten ihm noch die Worte der netten Frau vom Reisebüro im Ohr geklungen. Dann war es aber doch genau umgekehrt: Acciona wollte die Meldebestätigung und nicht das Ausländerregister sehen. Baumann musste für die Überfahrt den vollen Preis zahlen.

Verwirrung bei Baleària

So ein Malheur würde ihm nicht wieder passieren, da war er sich sicher. Also stand er nun siegesgewiss an jenem schönen Tag im Mai erneut im Hafen von Palma, um seine Bordkarte für die Passage zum Festland entgegenzunehmen. Dieses Mal am Schalter von Baleària. Seine Brieftasche quoll über, obwohl er kaum Bargeld mit sich führte. Nur Dokumente und Kopien von Dokumenten.

Die resolute Baleària-Mitarbeiterin nahm den geforderten Auszug des Ausländerregisters entgegen und gab ihn Baumann gleich wieder zurück. „Der ist abgelaufen.“ Dieses Dokument sei im Prinzip zwar das richtige, habe aber nur eine Gültigkeit von einem halben Jahr. „Aber es steht doch gar kein Verfallsdatum drauf“, entgegnete Baumann, bereits Böses ahnend. „Das ist aber so! Wir haben da unsere Anweisungen.“ Auch mit der Vorlage der gültigen Reisebestätigung des Rathauses, seines in Palma ausgestellten Passes und seiner abgelaufenen Residenten-Karte mit der Mallorca-Adresse konnte Baumann seinen Rabatt nicht retten. Die Fähre sollte ihn auch dieses Mal nicht ohne ein voll bezahltes Ticket mitnehmen.

„Bekomme ich denn wenigstens die Differenz wieder, wenn ich einen Ihrer Meinung nach gültigen Registerauszug nach meiner Rückkehr vorlege?“

„Nein!“

„Dann geben Sie mir bitte ein Beschwerdeformular!“

Manfred Baumann ist kein Einzelfall. Weitere Fälle sind der MZ bekannt. Baleària beanstandet immer wieder, dass der Auszug aus dem Ausländerregister nicht mehr gültig sei.

Dabei hat das grünliche A4-Blatt überhaupt kein konkretes Ablaufdatum, wie Nationalpolizei und Ausländerbehörde der MZ bescheinigten. Für EU-Residenten, die im Besitz einer Residenten-Karte (Tarjeta de Residencia) waren, sei das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión bis auf Weiteres unbefristet gültig. Für diejenigen, die keine Tarjeta de Residencia hatten, gelte das Dokument mindestens fünf Jahre, beziehungsweise so lange, bis eine neue Regelung in Kraft sei, so die Auskunft.

Baleària-Sprecher Joan Serra wiegelt ab. „Ich weiß davon nichts.“ Vor etwa einem Monat habe es im Zuge einer internen Änderung bei der Bewilligung des Insel-Rabattes Unklarheiten und Probleme gegeben. Diese seien aber beseitigt. „Ab sofort reicht für den Nachweis die Reisebescheinigung des Rathauses aus.“

Nach Lust und Laune

Mit der Abschaffung der Tarjeta de Residencia und der Einführung des Registereintrags für EU-Ausländer im Frühjahr 2007 sind die bürokratischen Hürden somit nicht niedriger geworden. Im Gegenteil. Wohl dem, der seinen Inselwohnsitz noch mit einer gültigen Residentenkarte nachweisen kann. Denn kaum jemand weiß, ob denn nun der Registerauszug oder der Rathausnachweis für den Anspruch auf Insel-Rabatt erforderlich ist. Auch die Flug- und Fährgesellschaften nicht. Jedes Unternehmen, ja, möglicherweise jeder Schalterangestellte, hält es anders. Bei Redaktionsschluss verlangte auch die Reederei Acciona die Vorlage einer gültigen Meldebescheinigung des Rathauses. Iscomar hingegen wollte einen Registerauszug sehen.

Bei den Fluggesellschaften, die Routen zum spanischen Festland oder zu den Nachbarinseln betreiben, herrscht ebenfalls Uneinigkeit. Während Iberia, Air Nostrum, Air Europa und Air Berlin auf den Registerauszug bestehen, begnügt sich Spanair mit der Meldebescheinigung.

Einigkeit besteht lediglich darin, dass weder der Registerauszug noch die Meldebescheinigung Dokumente sind, die Ausweis-Charakter haben. Inhaber einer noch gültigen Tarjeta de Residencia sind diesbezüglich auf das Wohlwollen des Schalterpersonals angewiesen. Oft wird ein Auge zugedrückt. Ein Ersatz für einen Ausweis ist aber auch die Tarjeta de Residencia nicht.

Wer also auf Nummer sicher gehen will, besorgt sich vor der Reise sowohl die Rathausbestätigung als auch den Registerauszug und macht von all dem eine Kopie. Auch bei Tarjetas de Residencia wird oft eine Kopie verlangt. Mit all dem gewappnet, und angesichts der neuen Anweisungen von Baleària, dürfte sich das Missgeschick von Michael Baumann eigentlich nicht mehr wiederholen.

DAS BRAUCHEN SIE

Registerauszug

Jeder überwiegend auf der Insel lebende EU-Ausländer ist verpflichtet, sich im Ausländerregister einzutragen. Dies geschieht bei der ­Nationalpolizei und kostet 6,80 Euro. Die Gebühr muss mit einem nur bei der Polizei erhältlichen Beleg bei der Bank einbezahlt werden. Außerdem ist ein gültiger Pass, eine Passkopie und das ausgefüllte Antragsformular vorzulegen. Dann wird meist noch am selben Tag das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión ausgestellt. Es ist kein Ablaufdatum auf dem Dokument im DIN-A4-Format vermerkt. Die Gültigkeitsdauer wurde bislang vom Staat nicht festgelegt.

Meldebescheinigung

Das Certificado de viaje ist eine von den Rathäusern für Reisen aufs Festland ausgestellte Meldebescheinigung. Dafür muss der Antragsteller in der betreffenden Gemeinde gemeldet sein. Sie ist sechs Monate gültig. Wer in Palma gemeldet ist, bekommt das Papier (etwa DIN-A5-Größe) gegen Vorlage eines Ausweises an einem extra dafür eingerichteten Schalter im Rathaus sowie in diversen Bürgerbüros. Die Ausstellungsgebühr beträgt 1,10 Euro. Kunden der Sparkassen La Caixa und Sa Nostra können sich das Reisezertifikat in den Banken oder an deren Automaten ausstellen lassen.

Residenten-Karte

Die Tarjeta de Residencia wird seit 2. April 2007 nicht mehr ausgestellt. Wer noch eine gültige hat, kann bis zu deren Ablauf für den Insel-Rabatt auf die oberen beiden Dokumente verzichten. Vorausgesetzt, auf der Karte ist eine Adresse auf den Balearen vermerkt.