18:58 Seit dem 1. April können steuerpflichtige Bürger in Spanien ihre Einkommenssteuererklärung (declaración de IRPF) einreichen. Die Frist läuft bis zum 23. Juni, falls man Steuern nachzahlen muss und die Rückzahlungen per Bankeinzug erledigen will. Abgebucht wird erst am 30. Juni. In allen anderen Fällen (ohne Bankeinzug, Steuerrückzahlung etc.) hat man mit seiner Erklärung Zeit bis zum 30. Juni.