In diesen Wochen steht für viele Familien auf den Balearen ein nervenaufreibender Wettbewerb an: die Vergabe der Plätze an staatlichen Schulen (colegios públicos) und mit staatlichen Mitteln geförderten, meist konfessionellen, Privatschulen (colegios concertados). Kinder, die die Schule wechseln wollen oder neu auf die Insel kommen und im kommenden Schuljahr mit dem Unterricht hier beginnen wollen, bewerben sich ab 27. April für die von ihnen gewünschte Einrichtung.

Dabei konkurrieren die Familien miteinander. Denn die Schulplätze werden nach einem ausgeklügelten Kriterienkatalog festgelegt. Je mehr Punkte ein Kind auf sich vereint, desto wahrscheinlicher bekommt es den gewünschten Platz. Jedes Kind hat zwar das Recht und die Pflicht auf Unterricht, doch viele Eltern wünschen sich eine ganz bestimmte Schule für ihren Nachwuchs.

Nähere Auskünfte sowie Aufnahmeanträge zu den einzelnen Schulen und zum Aufnahmeprocedere gibt es bei den Schulämtern und auf der Internetseite http://weib.caib.es/.

Den ausgefüllten Aufnahmeantrag geben Eltern an der von Ihnen gewünschten Schule ab. In der Folge sind dann die weiteren Termine des Aufnahmeverfahrens einzuhalten. Wichtig: Wenn die provisorischen Listen zur Platzvergabe veröffentlicht werden und das Kind nicht den gewünschten Platz erhalten hat, sollten Eltern überprüfen, ob die Punkte korrekt summiert worden sind. Innerhalb von drei Tagen nach der Bekanntgabe der Platzvergabe sind Einsprüche möglich.

Wessen Kind auf einer Einrichtung ist, die die jeweils weiterführende Schulart nicht anbietet (also etwa eine Schule, die nach der Primarstufe endet), muss sich nicht neu um Aufnahme bemühen. In diesem Fall kümmern sich die jeweiligen Schulen um den Wechsel. In den Klassen werden dann an die Schüler die entsprechenden Formulare verteilt. Dieser Prozess läuft bereits seit dem 23. März.

Die MZ stellt die wichtigsten Fragen und Antworten zusammen:

Welche Unterschiede gibt es im Zulassungsverfahren der staatlichen (colegios públicos), staatlich finanzierten Privatschulen (

colegios públicoscolegios concertados

Die Zulassung an staatlichen und staatlich geförderten Schulen erfolgt auf der Grundlage der gleichen Verordnung der Landesregierung. Für die beiden Schultypen gelten die gleichen Aufnahmekriterien. Das Aufnahmeverfahren an den Privatschulen ist individuell verschieden. Über den Ablauf gibt die jeweilige Einrichtung Auskunft.

Was mache ich, wenn ich an verschiedenen Schulen einen Platz beantragen will? Muss ich dann mehrere Anträge abgeben?

Nein, Sie geben immer nur einen Zulassungsantrag an der von Ihnen gewünschten Schule ab.

An wie vielen Schulen kann ich einen Platz beantragen?

Maximal können Sie an fünf verschiedenen Schulen einen Platz beantragen. Sie geben alle auf dem gleichen Zulassungsantrag an.

Was mache ich, wenn die von mir bevorzugte Schule keine Plätze frei hat?

Auch dann ist die Schule verpflichtet, den Aufnahmeantrag anzunehmen. Eventuell wird im weiteren Aufnahmeverfahren noch ein Platz frei.

Was mache ich, wenn der Name meines Kindes auf der definitiven Liste erscheint?

Das bedeutet, dass Ihnen ein Platz zugesprochen wurde. Sie müssen diesen aber unbedingt bestätigen, indem Sie sich an der Schule einschreiben. Falls Sie das nicht tun, verlieren Sie den Schulplatz wieder.

Was mache ich, wenn mein Kind auf der definitiven Liste keinen Schulplatz zugesichert bekommen hat?

In diesem Fall wird auf der definitiven Liste ein Termin bei dem Ihnen zugeordneten Schulamt genannt. Dort bekommen Sie dann einen Schulplatz.

Was passiert, wenn an der von mir bevorzugten Schule doch noch ein Platz frei wird?

Die Leitung der Schule kontaktiert dann entsprechend der Punkte-Rangfolge die Anwärter auf der Warteliste (diejenigen, die dort einen Schulplatz beantragt, aber nicht bekommen haben). Auch wenn ihr Kind zu dem Zeitpunkt bereits an einer anderen Schule eingeschrieben ist, können Sie sich ummelden. Dies ist bis zum 15. Oktober möglich.

Was mache ich, wenn ich die Zulassungsfrist verpasst habe?

Dann wenden Sie sich direkt an das Schulamt. Dort weist man ihnen einen Platz zu.

Zeitplan

Beantragung der Aufnahme auf eine weiterführende Schule ab 23.3.

Einreichen der Zulassungsanträge für Vor-, Grund- und Sekundarschule vom 27.4 bis 11.5.

Veröffentlichung der Listen der provisorischen Zulassung am 29.5.

Zeitraum für Einsprüche von 1.6. bis 3.6. Veröffentlichung der definitiven Listen der Zulassung am 15.6. Einschreibung in Vor- und Grundschule vom 16.6. bis 17.6.

Einschreibung in die Sekundarschule (ESO) vom 29.6. bis 3.7.

Schulämter

Palma

C/. de Salvà, 14, 2a planta (Querstraße zur Avenida Argentina, Ecke Mercadona) Tel.: 971-73 37 74

Calvià

Avda. del Golf, Ecke C/. del Rei Sanç, Tel.: 971-69 78 36

Marratxí

Avda. Antoni Maura, 10 Tel.: 971-45 97 77

Inca

Edificio del Centro deProfesorado y Recursos, C/. del Mestre Antoni Torrandell, 59, Tel.: 971-50 72 65

Manacor

Edificio del Centro de Profesorado y Recursos, Camí de Bandrís, s/n ,Tel.: 971-55 59 12

Kriterien für die Punktevergabe

Die Angaben für die Punkte­bewertung machen Sie in Ihrem Zulassungsantrag.

Geschwister und Eltern

• Ein Geschwisterkind auf der Schule: 4 Punkte

• Für jedes weitere Geschwisterkind: 3 Punkte

• Ein Erziehungsberechtigter, der an der Schule arbeitet: 4 Punkte

• Wenn zwei Erziehungsberechtigte an der Schule arbeiten: 7 Punkte

Räumliche Nähe

• Nähe zum Wohnort oder zum Arbeitsort eines Elternteils bzw. des Schülers: 1 Punkt

• Für jedes fortlaufende Jahr am Wohnort oder der Arbeitsstelle: 0,75 Punkte

• Für ein angefangenes Jahr am Wohnort oder der Arbeitsstelle: 0,25 Punkte (bis maximal 2,75 Punkte)

Jährliche Einkünfte

• Jährliche Einkünfte auf Höhe des oder unter dem Mindesteinkommen: 1,5 Punkte

• Jährliche Einkünfte niedriger oder auf Höhe des doppelten Mindesteinkommens: 1 Punkt

• Jährliche Einkünfte niedriger oder auf Höhe des dreifachen Mindesteinkommens: 0,5 Punkte (Das Mindesteinkommen liegt bei 624 Euro im Monat, 14 Löhne im Jahr)

Behinderung

• Behindertes Kind: 1 Punkt

• Behinderter Elternteil, Erziehungsberechtigter oder behindertes Geschwisterkind: 1 Punkt (maximal 2 Punkte)

Zusätzliche Kriterien:

• Familien ab fünf Kindern: 2 Punkte

• Familien ab drei Kindern: 1 Punkt (wenn das Kind chronisch krank plus 1 Punkt)

• Kind mit alleinerziehendem Elternteil: 1 Punkt

• Kind aus staatlichem Heim: 1 Punkt

• Kind aus Mehrlingsgeburt: 1 Punkt

• Kind aus Establiments, Son Espanyol, Son Sardina, sa Indioteria, Son Riera, Son Ferriol, Aeroport, s‘Aranjassa und Es Pil.lari: 1 Punkt

• Schwerhörigkeit: 1 Punkt

• ebenfalls berücksichtigt wird, wenn ein Elternteil des Kindes bereits Schüler der Schule war