Wer in Spanien sein Auto selbst ummelden will, braucht viel Zeit und Geduld, weshalb die meisten Ausländer die Dienste eines Servicebüros (gestoría) in Anspruch nehmen. Für Mitglieder des spanischen Automobilclubs RACC übernimmt dieser Verein die Anmeldung.

Laut einem Merkblatt des deutschen Konsulats muss ein sogenanntes certificado de características besorgt werden, das von einer entsprechend autorisierten Kfz-Werkstatt anhand des Kfz-Briefes erstellt wird. Zudem muss der Wagen vom spanischen TÜV (ITV) abgenommen werden. Die Anmeldesteuer (impuesto de matriculación) wird beim Finanzamt und die Kfz-Steuer (impuesto de circulación) bei der Gemeinde entrichtet. Die entsprechenden Anträge gibt es bei der Verkehrsbehörde

Tráfico

C/. Manuel Azaña, 50

Palma

Tel.: 971-46 52 62

Die weiteren Dokumente, die vorgelegt werden müssen, beispielsweise der original Kraftfahrzeugbrief, Kaufvertrag, Rechnung und NIE-Nummer werden auf den Antragsformularen aufgeführt. Nach Vorlage aller Bescheinigungen stellt die Verkehrsbehörde die Fahrerlaubnis (permiso de circulación) aus. Damit keine Deckungslücke entsteht, sollte vor der amtlichen Stilllegung in Deutschland auf den Wagen eine Haftpflichtversicherung in Spanien abgeschlossen werden.

Kontrollen: Nachweisen, dass man kein Resident ist

Bei Fahrzeugkontrollen müssen Fahrer von Autos mit ausländischem Kennzeichen nachweisen können, dass sie kein Resident sind. Das deutsche Konsulat rät deshalb, ein Fähr- oder ein Flugticket mitzuführen. Noch besser sei jedoch eine Wohnsitzbescheinigung des deutschen Finanzamtes. Die Bescheinigung sollte von einem Übersetzer ins Spanische übersetzt werden und nicht älter als ein Jahr sein.

Die Polizei hat seit dem vergangenen Jahr eine Offensive gegen Halter von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen gestartet. Zuletzt im Februar 2008 zogen die Beamten an Palmas Flughafen Son Sant Joan 20 Fahrzeuge aus dem Verkehr. Insgesamt wurden nach Angaben der Behörden 45 Fahrzeuge überprüft. "In einem Fall ist uns ein international gesuchter Deutscher ins Netz gegangen", so Polizeisprecher Angel García.

Die Tageszeitung ?Diario de Mallorca" berichtete, dass bei der zweiten Überprüfung am 23. Februar vor allem Luxusfahrzeuge auf die städtischen Abschleppwagen verladen wurden. "Bei teuren Autos verbucht das Finanzamt höhere Einnahmen", sagt Francois de la Villetheort, Chef eines auf Autoummeldungen spezialisierten Servicebüros in Palma. Bei der Ummeldung fällt eine Steuer in Höhe von zwölf Prozent auf den Marktwert des Fahrzeugs an. Im Fall von Pkw mit Baujahr vor 1997 beträgt diese sogar 14,75 Prozent. Im städtischen Autodepot seien Fahrzeuge aller gehobenen Marken vertreten, so Villetheort.

Die Ortspolizei weist Vorwürfe von sich, man habe es vor allem auf Luxuswagen abgesehen. "Wir stoppen die Wagen nicht etwa, um die Ausländer auf der Insel zu ärgern oder abzukassieren", meint der Polizeisprecher García. Aber die Tatsache, dass die Fahrzeuge keine spanisches Kennzeichen hätten, mache die Identifizierung im Falle von Fahrerflucht oder bei der Verhängung von Bußgeldern schwierig. Viele der beschlagnahmten Fahrzeuge hätten zudem keine gültige TÜV-Plakette mehr gehabt.

Die Überprüfung von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen auf den Balearen sei spanienweit einmalig, so der Polizeisprecher. Bereits vor einem Jahr hatten die Beamten schon einmal groß angelegte Kontrollen bei ausländischen Fahrzeugen vorgenommen. Damals wurde die Ortspolizei auch von Mitgliedern der Guardia Civil unterstützt. Die Polizisten wählten außer dem Flughafen auch Schulen mit einem hohen Ausländeranteil als Kontrollpunkte. Dort wurden Mütter, die ihre Kinder abholen wollten, überprüft. ?Wer sein Kind in einer Schule auf Mallorca angemeldet hat, kann sich kaum als Tourist ausgeben", erklärt der deutsche Rechtsanwalt Matthias Jahnel die Strategie der Polizei. Eltern, deren von ihnen abhängige Kinder in Spanien leben, werden als Residenten betrachtet.

Was aber ist zu tun, wenn die Polizei das Fahrzeug eingezogen hat? "Dann sollte man sich schnell darum bemühen, das Auto wieder aus dem Fahrzeugdepot herauszubekommen", rät de la Villetheort. Denn pro Tag, den das Auto dort steht, wird dem Halter eine Gebühr von 20 Euro berechnet. "In einigen Fällen, in denen das Fahrzeug mehrere Monate beschlagnahmt war, überstieg die Strafgebühr am Ende den Wert des Wagens", sagt de la Villetheort.

Über die genaue Gesetzeslage gibt es jedoch offenbar auch bei der Polizei große Unkenntnis. Laut "Diario de Mallorca" wurden die Ausländer bei der Überprüfung am Flughafen von der Polizei darauf hingewiesen, dass die Ummeldung innerhalb der ersten 30 Tage absolut gratis gewesen wäre. "Das kann man so allgemein nicht sagen und ist somit falsch", sagt Rechtsanwalt Matthias Jahnel. Die 30-Tage-Regelung treffe nur dann zu, wenn der Wagen als Umzugsgut deklariert werde. "Die Leute sollten sich solche Aussagen schriftlich geben lassen", rät de la Villetheort.