Auf Mallorcas Arbeitsämtern herrscht großer Andrang. Auch ausländische Arbeitslose haben Anspruch auf Unterstützung – falls sie lange genug in die spanische Sozialversicherung eingezahlt haben. Manche Behörden überraschen mit ungewohnter Service-Mentalität. Als Winfried Schöner (Name v. Red. geändert) vor kurzem pünktlich um 9 Uhr morgens zum Arbeitsamt in Palma kam, um sich in die Schlange der Arbeitslosen zu stellen, hatte die Behörde schon eine halbe Stunde früher geöffnet – der langen Schlange und der niedrigen Temperaturen wegen, erklärte eine Angestellte. Nach rund einer Stunde Wartezeit war Schöner schließlich an der Reihe und bekam einen Termin drei Wochen später.

Auf den Arbeitsämtern der Insel wird unter Hochdruck gearbeitet. Denn so viele Menschen wie derzeit waren auf den Balearen noch nie ohne Job. Bis Jahresende hatten sich 73.300 Menschen arbeitslos gemeldet, 23.000 mehr als vor einem Jahr. Tendenz: steigend. Angesichts dieses Ansturms müssen sich Antragsteller darauf einstellen, dass sie nicht mit einer Stunde Wartezeit davonkommen. Und sie sollten sich vorab über ihre Rechte, Pflichten sowie auch die erforderlichen Unterlagen informieren, die sie vorlegen müssen.

Das spanische Äquivalent zur Bundesagentur für Arbeit heißt INEM (Instituto Nacional de Empleo). Im Zuge der Abtretung von Zuständigkeiten der Zentralregierung an die Regionen haben die Balearen ihre eigene Behörde zur Arbeitsvermittlung, sie heißt SOIB (Servei d´Ocupació de les Illes Balears). Auf Mallorca ist die Behörde mit insgesamt acht Zweigstellen präsent, die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort. Antragsteller werden deswegen auch in der Regel zuerst nach ihrer Postleitzahl gefragt und eventuell an eine andere Adresse verwiesen.

Das Arbeitslosengeld (presta- ción de desempleo, umgangssprachlich paro) richtet sich nach der Zeit, die ein Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat (cotización de la seguridad social). Ausschlaggebend für den Anspruchszeitraum sind die vergangenen sechs Jahre: Je mehr Tage eingezahlt wurde, desto länger besteht Anspruch auf staatliche Hilfe. In jedem Fall ist spätestens nach knapp zwei Jahren Schluss – maximal 720 Tage wird Arbeitslosengeld ausgezahlt. Zu beachten ist außerdem, dass weniger Anspruch besteht, wenn schon einmal zuvor Arbeitslosengeld bezogen worden war.

Komplizierter ist die Kalkulation der Höhe der staatlichen Hilfe. Ausschlaggebend dafür sind die Sozialversicherungsbeiträge der vergangenen sechs Monate, die in der Gehaltsabrechnung (nómina) im Abschnitt base de contingencias comunes zu finden sind. Gezahlt werden bis zu 70 Prozent des Lohnes, mindestens 482,44 Euro pro Monat. Antragsteller mit Kindern unter 26 Jahren, die weniger als 600 Euro pro Monat verdienen, erhalten mindestens 645,26 pro Monat. Der Höchstsatz liegt bei 1.055,33 Euro (mit Kindern: 1.356,86 Euro).

Auch wer weniger als 360 Tage in die Sozialversicherung eingezahlt hat, kann staatliche Hilfe beantragen. In diesem Fall wird aber nur eine Arbeitslosenhilfe (subsidio de desempleo) in Höhe von derzeit 413,52 Euro gezahlt. Bei Beitragszeiten von mindestens 90 Tagen zahlt der Staat drei Monate, ab 120 Tagen vier Monate und ab 150 Tagen fünf Monate. Wer 180 Tage lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, erhält die Hilfe sechs Monate, im Fall von familiären Verpflichtungen bis zu 21 Monate.

Hier zeigen sich deutliche Unterschiede zur Regelung in Deutschland. Dort gibt es keine zeitliche Begrenzung für das Arbeitslosengeld II, das die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammenfasst. Gezahlt werden 347 Euro pro Monat plus Hilfen für Miete, Heizung sowie die Beiträge zu den gesetzlichen Versicherungen. Weitere Hilfen stellt in der derzeitigen Wirtschaftskrise die balearische Landesregierung bereit. Sie zahlt 350 Euro pro Monat an die Personen, die die Bedingungen für Arbeitslosengeld nicht erfüllen.

Schritte und Unterlagen: Wie man Arbeitslosengeld beantragt und bezieht

Wer in den vergangenen sechs Jahren mindestens 360 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, hat in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben. Wichtig ist, nach dem Ende eines Vertrags oder der Entlassung innerhalb von 15 Tagen das Arbeitsamt aufzusuchen und sich arbeitslos zu melden. Sonn- und Feiertage werden zur Einhaltung der Frist nicht mitgezählt. Aufgerechnet wird zudem der Urlaub, den ein Arbeitnehmer womöglich nicht in der Beschäftigungszeit angetreten hatte.

Wer sich alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig bereitlegt, erspart sich wiederholte Behördengänge. Vorgelegt werden muss zum einen ein Nachweis aller Arbeitgeber, für die in den vergangenen sechs Jahren gearbeitet wurde. Im Fall einer Entlassung muss auch das Kündigungsschreiben mit vorgelegt werden. Nicht vergessen werden darf außerdem ein Ausweisdokument.

In einigen Fällen kann es auch hilfreich sein, Arbeitsverträge vorzulegen – zum Beispiel im Fall einer Teilzeitbeschäftigung, um die Beiträge zur Sozialversicherung exakt berechnen zu können. Bereithalten sollten Antragsteller die Daten eines Kontos, das auf ihren Namen eröffnet ist und auf das Arbeitslosengeld überwiesen werden soll.

Sobald der Anspruch auf Arbeitslosengeld errechnet ist, verschickt das spanische Arbeitsamt einen Brief an den Antragsteller, in dem Höhe und Bezugszeitraum mitgeteilt werden. Der Arbeitslose muss sich fortan regelmäßig beim Arbeitsamt melden. Genau beachtet werden sollten die Auflagen für die Zeit der staatlichen Hilfe. So dürfen beispielsweise während des Bezugs der Arbeitslosenhilfe (subsidio) nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdient werden.

Sobald die Meldung zur Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt eingegangen ist, können Jobsuchende auch dessen Vermittlungs- und Weiterbildungsangebote wahrnehmen (Die Kurse sind auf der Seite www.formaciocaib.es aufgeführt).

Wegweiser: so geht´s zum Arbeitsamt

Das Arbeitsamt SOIB ist mit acht Zweigstellen auf Mallorca vertreten.

Drei von ihnen finden sich in Palma

(C/. Miquel Marquès, 13, Tel.: 971-77 09 75; C/. Jordi Villalonga i Velasco, 2, Tel.: 971-46 91 51; C/. Mateu Enric Lladó, Tel.: 971-72 86 25;

Zuständigkeiten unter www.caib.es/sacmicrofront/contenido.do?idsite=302&cont=7412)

Weitere Niederlassungen sind:

Magaluf (zuständig für Calvià, Andratx, Banyalbufar)

Camí Sa Porrassa, 6, 07182 Magaluf (Calvià),

Tel.: 971-13 21 82

Felanitx (Felanitx, Porreres, Ses Salines, Santanyí)

Sant Agustí, 13, 07200 Felanitx,

Tel.: 971-58 09 58

Inca (u.a. Inca, Costitx, Llubí, Sineu, Selva, Sencelles)

Avda. des Raiguer, 99, 07300 Inca,

Tel. 971-88 11 03

Alcúdia (Alcúdia, Muro, Sa Pobla, Pollença, Santa Margalida)

Teodor Canet, 31, 07410 Alcúdia,

Tel.: 971-54 93 98

Manacor (Manacor, Capdepera, Artà, Sant Llorenç, Son Servera)

Jaume II, 26-1r., 07500 Manacor,

Tel.: 971-55 33 97