Manche Steuerzahler kommen in diesem Jahr günstiger davon. So gehört die Vermögenssteuer, die bisher gleichzeitig mit der Einkommenssteuer entrichtet wurde, ab diesem Jahr der Vergangenheit an. „Das Steuergesetz bleibt in Kraft, aber es wurde die Verpflichtung zur Bezahlung und Erklärung abgeschafft", erklärt Steuerberaterin Elena Germán von der Kanzlei ETL Mallorca. Und das gelte sowohl für sogenannte residente als auch nichtresidente Steuerzahler.

Und auch sonst gibt es neue Vergünstigungen, um in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Steuerzahler zu entlasten. Ein Beispiel ist die Möglichkeit, einen jährlichen Betrag von 400 Euro anzurechnen, egal ob er aus selbstständiger (autónomo) oder nichtselbstständiger Arbeit erzielt wurde. Insgesamt gibt es in Spanien jedoch weniger Absetzungsmöglichkeiten als in Deutschland.

Ausschlaggebend für die Steuerpflicht ist die sogenannte gewöhnliche Ansässigkeit in Spanien im Jahr 2008, die mit einem Mindestaufenthalt von 183 Tagen festgelegt ist. Das Einkommen muss in der Regel jedoch nicht deklariert werden, wenn die Arbeitseinkünfte ein Brutto-Jahreseinkommen in Höhe von 22.000 Euro nicht überschreiten und dieses nur von einem einzigen Arbeitgeber stammt. Im Fall von mehreren Arbeitgebern entfällt die Pflicht zur Erklärung, wenn das Brutto-Jahreseinkommen nicht über 11.200 Euro liegt.

Diese Obergrenzen gelten für alle Ansässigen und Residenten unabhängig von Nationalität und Herkunftsland des bezogenen Einkommens. Deutsche Rentner auf Mallorca müssen zudem das Doppelbesteuerungsabkommen beachten: Wird eine private Rente aus Deutschland bezogen, unterliegt sie allein der Besteuerung in Spanien. Beamte dagegen müssen ihre Pension in Deutschland versteuern.

Und so geht´s

Wer zum ersten Mal seine Steuererklärung in Spanien abgibt und keinen Steuerberater hinzuziehen will, ist am besten beraten mit dem kostenlosen Service von Renda Àgil. Termine können ab sofort vereinbart werden, und zwar für den Zeitraum 7. Mai bis 27. Juni (montags bis freitags 9 bis 19 Uhr, samstags 10 bis 14 Uhr). Die Service-Angestellten, die die Erklärung zusammen mit den Steuerzahlern ausfüllen, schlagen ihr Lager in Palma im Parc de Sa Riera auf, außerdem in Pollença, Felanitx und Alcúdia.

Möglich ist zudem, sich per SMS an den Termin erinnern zu lassen (Termine unter Tel.: 900-70 00 12 oder unter www.atib.es, Terminvergabe auch unter Tel.: 901-22 33 44).

Der einfachste Weg der Steuererklärung besteht in der bloßen Bestätigung des borrador, eines bereits vom Finanzamt ausgefüllten Formulars. Wer es nicht automatisch zugeschickt bekommt, kann es bis zum 23. Juni unter der Telefonnummer 901-12 12 24 oder 901-20 03 45 beantragen sowie online unter www.agenciatributaria.es. Auf diesem Weg kann der borrador auch bestätigt werden. Stichtag ist der 30. Juni.

Steuerberaterin Germán verweist darauf, dass den borrador nur Personen erhalten können, die Einkünfte erzielen, über die das Finanzamt auch Auskunft hat, also Arbeitseinkünfte, Mieteinnahmen oder Zinsen. Alle anderen können die Steuerdaten (datos fiscales) beantragen. „Es ist sehr wichtig, borrador und steuerliche Daten zu überprüfen, da sie oft Fehler enthalten", empfiehlt Germán.

Infos erteilen gestorias, u.a.:

ETL Mallorca, Paseo Mallorca, 18, Palma Tel.: 971-21 47 00 palma@etl-mallorca.com

Grupo Susanne Cerdá C/. San Miguel, 36-5º, Palma Tel.: 971-72 72 29 info@cerda-consult.com

Meinzer, Strunk & Partner C/. Unión 2, 6º, 7º, Palma Tel.: 971-21 41 80 info@bufete-meinzer.com

Kinder, Wohnungskauf, Rente: Welche Ausgaben sich absetzen lassen

Die Steuererklärung ist in Spanien einfacher als in Deutschland, dafür gibt es aber auch weniger Möglichkeiten, Ausgaben abzusetzen (desgravar impuestos).

Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten hat die Regierung jedoch Programme verabschiedet, um die Bürger finanziell zu entlasten. Das betrifft zum Beispiel den Erwerb von Wohnungen über eine cuenta vivienda (Wohnungskonto). Zudem wurden Fristen verlängert zur Übertragung von Wohnungen im Falle der Freistellung wegen Neuinvestition.

Hinzu kommen erweiterte Anrechnungsmöglichkeiten, die die Landesregierung beschlossen hat. Sie reichen vom Erwerb von Wohnraum und Vermietung an junge Leute über Freibeträge für Senioren und Behinderte bis hin zum Kauf von Schulbüchern.

Die Zahlungen ans Finanzamt können im Übrigen auch in Ratenzahlungen ohne Zinsen oder Aufschläge beglichen werden – 60 Prozent bei Vorlage der Steuererklärung, die zweite Rate bis 5. November 2009. Weitere Fristverlängerungen sind möglich.

Kinderfreibeträge

Die derzeitigen Kinderfreibeträge liegen bei 1.836 Euro jährlich für das erste Kind, 2.040 Euro jährlich für das zweite Kind, 3.672 Euro jährlich für das dritte Kind sowie 4.182 Euro jährlich für das vierte und jedes weitere Kind. Weitere Freibeträge bestehen für Mutterschaft (bis zu 1.200 Euro pro Jahr) sowie für Geburt oder Adoption (2.500 Euro).

Immobilienkauf/Renovierung

Beim Kauf oder der Renovierung einer Immobilie, die als Hauptwohnsitz genutzt wird, können 15 Prozent des Kaufpreises beziehungsweise der Kosten abgesetzt werden. Die Grenze liegt allerdings bei 9.015 Euro pro Jahr. Eine Renovierung muss zudem dem Erhalt der Immobilie dienen.

Miete/Vermietung

Steuerpflichtige, deren Besteuerungsgrundlage unter 24.020 Euro jährlich liegt, können einen neuen Freibetrag für Mietzahlungen geltend machen. Für Eigentümer besteht die Möglichkeit, 50 Prozent der erzielten Einkünfte, die sie für die Vermietung einer Wohnung erhalten, anrechnen zu lassen. Dieser Prozentsatz kann sich bis auf 100 Prozent erhöhen, wenn die Mieter zwischen 18 und 35 Jahre alt sind. Gewerbliche Vermietungen und Ferienvermietungen sind ausgeschlossen.

Rentenvorsorge

Wer für das Alter mit einem plan de pensiones vorsorgt, kann 10.000 Euro pro Jahr absetzen. Für Steuerpflichtige ab einem Alter von 50 Jahren steigt der Höchstsatz auf 12.500 Euro jährlich.

Spenden

Möglich sind Anrechnungen von 10 bis 30 Prozent für Spenden an gemeinnützige Vereinigungen.

Steuern online

Für Steuerzahler auf Mallorca sind zwei Internetadressen wichtig. Zum einen stellt das spanische Finanzamt unter www.aeat.es Vorlagen und Hilfsprogramme für die Steuererklärung zur Verfügung. Das Hilfsprogramm „Padre" beispielsweise ist in der rechten Spalte zu finden (a un clic, Descarga de programas de ayuda, renta y patrimonio, Ejercicio 2008).

Wichtig ist zudem die Adresse www.atib.es der balearischen Steuerbehörde. Hier können kommunale und regionale Steuern online bezahlt werden, zudem wird die persönliche Steuerschuld offenbart. Abgaben bis zu 1.800 Euro sind per EC- oder Kreditkarte zu bezahlen.

Online bezahlt werden können Erbschaftssteuern, Schenkungssteuern, Grunderwerbssteuern, Lotteriesteuern und Abwasserabgaben. Hinzu kommen Gemeindesteuern, die nach Abkommen mit den Kommunen ebenfalls über das Portal eingezogen werden. Das betrifft unter anderem die Grundsteuer (IBI), Gewerbesteuer (IAE), Kfz-Steuer (impuesto de circulación) sowie auch Strafzettel.