Früher als in den vergangen Jahren hat die sogenannte campaña de la renta, die Frist für die Einkommenssteuererklärung (declaración de IRPF), begonnen. Seit 5. April können die Formulare beim Finanzamt angefordert und modifiziert werden. Die Periode, in der die sogenannten borradores eingereicht werden müssen, beginnt jedoch erst am 3. Mai. Bis zum 30. Juni haben die Steuerzahler dann Zeit, um ihre Ein- und Ausgaben zu deklarieren.

Für das Steuerjahr 2009 gibt es eine Reihe von Neuigkeiten, die nach Ansicht von Steuerberaterin Elena Germán (ETL) vor allem Arbeitslose und Selbstständige betreffen, aber nicht nur.

Abwrackprämie

Die Abwrackprämie hat für manch stolzen Besitzer eines neuen Autos in Spanien ein Nachspiel: Denn alle, die im vergangenen Jahr den sogenannten „Plan 2000 E" in Anspruch genommen haben, müssen in diesem Jahr eine Steuererklärung machen. Dies gilt auch für die Autokäufer, die über ein Jahresbruttoeinkommen von weniger als 22.000 Euro verfügen und bisher vom Gang zum Finanzamt befreit waren. Darauf wies jetzt die spanische Finanzministerium hin, das sich davon Extraeinnahmen von rund 100 Millionen Euro erwartet. Durchschnittlich müsse jeder, der die Staatshilfe von 1.000 Euro zum Erwerb eines neuen Autos in Anspruch genommen habe, etwa 240 Euro Steuern nachzahlen, hieß es seitens der

Finanzbehörde.

Abfindungen

Aufgrund der wirtschaftlich angespannten Situation in Spanien wurde der Steuerfreibetrag für Abfindungszahlungen landesweit erhöht. Statt 20 Tagen werden nunmehr 45 Tage pro gearbeitetes Jahr zur Bemessungsgrundlage genommen. Maximal werden 42 Monate angerechnet. Dies gilt für alle Personen, die nach dem 8. März 2009 ihre Arbeit aus wirtschaftlichen Gründen verloren haben und dafür von ihrem Arbeitgeber eine Abfindung, einen sogenannten finiquito, ausgezahlt bekommen haben.

Auszahlung Rentenversorgung

Langzeitarbeitslose, die nach Auslaufen der Arbeitslosenhilfe in wirtschaftliche Not geraten, können sich bereits frühzeitig den privat angesparten Rentenfonds (plan de pensiones) auszahlen lassen. Bisher war dies nur bei der Verrentung, einer schweren Krankheit oder Behinderung möglich. Die Summe aus der Auflösung des Rentenfonds muss jedoch versteuert werden. Die Abschreibungen bei der Rentenvorsorge haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Wer für die Zeit nach dem Erwerbsleben vorsorgt, kann bis zu 10.000 Euro pro Jahr absetzen. Für Steuerpflichtige ab 50 steigt die Maximalsumme auf 12.500 Euro.

Vermietungen/Miete

Mieter mit geringem Einkommen werden steuerlich begünstigt. Personen, deren Bemessungsgrundlage unter 24.020 Euro liegt, können 10,05 Prozent auf maximal 9.015 Euro pro Jahr geltend machen. Vermieter können 50 Prozent der erzielten Einkünfte, die sie für die Vermietung einer Wohnung erhalten, anrechnen lassen. Dieser Prozentsatz kann sich auf den Balearen bis auf 100 Prozent erhöhen, wenn die Mieter zwischen 18 und 35 Jahre alt sind. Damit soll mehr bezahlbarer Wohnraum für junge Leute geschaffen werden. Vor allem in Palma stehen tausende Wohnungen frei, die nicht vermietet werden.

Steuerentlastung für alle

Die jährliche Steuerentlastung in Höhe von 400 Euro sowohl für Angestellte als auch Selbstständige bleibt nach Angaben der Finanzbehörde erhalten.