Seit 1939 gibt es in Deutschland eine Ausweispflicht. Seither hat das Dokument mehrmals sein Aussehen verändert. Von der Karte mit Fingerabdruck bis zum kunststofflaminierten Exemplar mit biometrischen Daten. Jetzt gibt es den digitalen Personalausweis in Form einer Chipcard. Damit schrumpft das Dokument auf Scheckkartenformat. In Spanien gibt es diese Art von Personalausweis übrigens schon seit 2007.

Wer bekommt den neuen Ausweis?

Der digitale Personalausweis wird für Bürger ab 16 Jahre ausgestellt. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können Eltern Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) beantragen. Fingerabdrücke müssen nicht abgegeben werden. Der Nutzer entscheidet selbst, ob sein Ausweis biometrische Daten enthalten soll.

Wo bekommt man ihn?

Wie bisher ist die Personalausweisbehörde des Wohnortes, also in der Regel das Bürgeramt/Einwohnermeldeamt/, zuständig. Eine Umtauschpflicht für alte Ausweise besteht nicht, sie bleiben gültig bis zum aufgedruckten Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist aber möglich.

Was ändert sich für Mallorca-Residenten?

Bisher hatten Residenten ohne festen Wohnsitz in Deutschland kein Recht auf Ausstellung eines Personalausweises. Ab dem 1. November sind alle Personalausweisbehörden in Deutschland gesetzlich verpflichtet, deutschen Bürgerinnen und Bürgern auch ohne Wohnsitz im Inland Personalausweise auszustellen. Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2013 werden die deutschen Auslandsvertretungen Personalausweisbehörden. Da bisher die Auslandsvertretungen keine Personalausweise ausstellen, muss dort erst die erforderliche, zum Teil auch bauliche Infrastruktur aufgebaut werden. Bürger/innen können dann in Botschaften und Konsulaten weltweit Personalausweise erhalten. Bis dahin müssen die Ausweise in Deutschland persönlich beantragt und abgeholt werden. Die Abholung kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen.

Kosten

Antragsteller ab 24 Jahren zahlen 28,80 Euro. Ihr Ausweis bleibt zehn Jahre gültig. Unter 24-Jährige zahlen 22,80 Euro. Ihr Ausweis läuft schon nach sechs Jahren ab. Ein vorläufiger Personalausweis kostet 10 Euro. Hinzu kommen Gebühren von jeweils 6 Euro für das nachträgliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktion, die Änderung der sechsstelligen PIN oder das Entsperren der Online-Ausweisfunktion.

Was der Ausweis kann

Der neue Personalausweis hat drei Funktionen: Er dient wie bisher für hoheitliche Aufgaben, zum Beispiel bei Polizei- und Grenzkontrollen. Neu ist, dass er nun auch als Identitätsnachweis im Internet eingesetzt werden kann. Die neuen Eigenschaften werden durch den elektronischen Chip im Inneren ermöglicht, der moderne Funktechnologie nutzt. Das neue Design enthält auf der Rückseite ein Logo, das Automaten, Lesegeräte und Internetanwendungen kennzeichnet, die die neuen Funktionen unterstützen.

Künftig können Sie über das Internet zum Beispiel eine Versicherung oder einen Vertrag abschließen, ein Bankkonto eröffnen, ein Auto ummelden, eine Geburtsurkunde beantragen oder Behördengänge und andere Verwaltungs-angelegenheiten bei Ämtern und Behörden erledigen. Von zu Hause aus oder an speziell ausgerüsteten Automaten.

Die elektronische Signatur

Das „Sich-online-Ausweisen", auch eID-Funktion (electronic identity), elektronische Signatur genannt, kann auch beim Online-Shopping nützlich sein. Die eID-Funktion ermöglicht, sich im Internet sicher und eindeutig auszuweisen, im Sinne von „Das bin ich". In ihrer Form der qualifizierten elektronischen Signatur ist die Unterschriftsfunktion des neuen Personalausweises der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.

Abwicklung der Signatur

Die Signaturzertifikate werden nicht von den Personalausweisbehörden ausgestellt, sondern von speziellen Dienstleistern, den Signaturanbietern. Weiterhin benötigen Sie ein Lesegerät mit PIN-Pad, Treibersoftware und eine persönliche Identifikationsnummer (PIN). Der Anbieter muss sich seinerseits über ein Berechtigungszertifikat ausweisen – und dem Nutzer anzeigen, welche Daten angefordert werden. Der Nutzer gibt die Datenübertragung aber erst mit der Eingabe der PIN frei. Das geht über die Tastatur des Rechners. Für die größtmögliche Sicherheit empfiehlt sich die Nutzung eines sogenannten PIN-Pads. Es besteht aber keine Pflicht, die Online-Funktionen zu nutzen. In diesem Fall bleibt sie deaktiviert.

Wie sicher sind die Daten auf dem Ausweis-Chip?

Der Chip im Ausweis ist per Funk im Nahbereich auslesbar. Die Bundesregierung versichert aber, dass die Daten bestens geschützt seien: Wer Daten erfassen wolle, brauche eine Berechtigung in Form eines Zertifikats. Die Anbieter müssen ihre Identität durch ein staatliches Berechtigungszertifikat belegen. Wichtiger: Ohne aktives Zutun des Inhabers, also die Eingabe der PIN, bliebe der Zugang zu den Daten auf dem Ausweis-Chip versperrt. Verbraucherschützer fürchten, dass Anbieter für die Nutzung ihrer Dienste die Freigabe aller im Ausweis hinterlegten Daten verlangen – und diese dann für andere Zwecke weiterverwenden. Das sei bedenklich und ein Schwachpunkt des Systems.

Was passiert bei Verlust des Chip-Karten-Ausweises?

Mit seinen zahlreichen Funktionen gewinnt der Ausweis an Gewicht. Bei Verlust kann er unter der Nummer 0180-1-33 33 33 gesperrt werden. Diese Nummer ist auch aus dem Ausland erreichbar. Man benötigt dazu sein Sperrkennwort. Alternativ kann man sich an die ausstellende Personalausweisbehörde wenden, bei der man ohnehin den Verlust anzeigen muss. Nach der Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises kann dieser nicht mehr missbräuchlich verwendet werden, selbst wenn die PIN bekannt ist. Das gilt auch für die Signatur.

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