Residenten, die auf Mallorca weiterhin mit einem Auto mit deutschem Kennzeichen unterwegs sind, können aufatmen. Die Polizei hat die gefürchtete Jagd auf Kennzeichen D abgeblasen. „Wir machen keine speziellen Kontrollen von ausländischen Fahrzeugen mehr", bestätigt Ángel García, der Sprecher der Ortspolizei in Palma. Genauso sieht es bei den Kollegen der Guardia Civil aus.

Grund für den Sinneswandel der Ordnungshüter ist eine Änderung der Ummeldepflicht von ausländischen Fahrzeugen in Spanien. Die Regierung hat die Vorgaben zum Jahreswechsel deutlich aufgeweicht. Das umständliche, langwierige und teure Verfahren, das fast nur mit der Hilfe von speziellen Agenturen zu bewältigen war, ist jetzt nicht mehr unbedingt notwendig. Verpflichtend ist nun nur noch die Zahlung der Zulassungssteuer beim Finanzamt (impuesto especial de vehículos de transporte, auch impuesto de matriculación genannt).

Falls die Polizisten etwa bei einem Unfall oder einer Alkoholkontrolle ein Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen überprüfen, werde ein Nachweis über die Zahlung der Steuer gefordert. „Es ist sinnvoll, eine Bescheinigung über die bezahlte Steuer dabei zu haben", sagt García. Ist dies nicht der Fall, erstelle die Ortspolizei einen Bericht für die Zollbehörde. Eine Stilllegung des Fahrzeugs, wie sie bis vor kurzem deutschen Residenten, die ihr Auto nicht umgemeldet hatten, blühte, werde aber nicht mehr angeordnet. Bei der Guardia Civil heißt es, wer die Steuer nicht bezahlt habe und mit seinem deutschen Auto erwischt werde, bekomme einen Monat Frist gewährt, dies nachzuholen.

So erfreulich und einfach sich die neue Vorschrift zunächst anhört, in der Praxis wirft sie viele Fragen auf. Wo zahlt ein Resident in Spanien mit einem in Deutschland gemeldeten Auto die Kfz-Steuer? Wohin werden Strafzettel geschickt? Fährt man zum deutschen TÜV oder zum spanischen ITV? Kommt die deutsche Versicherung voll auf, wenn der Wagen dauerhaft im Ausland gefahren wird? François Villethéart, der mit seiner Agentur Mallorca Auto Service die Ummeldung von ausländischen Autos als Dienstleistung anbietet, hält die Änderung deswegen für „Quatsch". „Warum soll ich die Zulassungssteuer bezahlen, wenn ich gar nicht mehr ummelden muss", fragt er sich etwa. Man müsse abwarten, bis sich alle von der Gesetzesänderung betroffenen Behörden mit der neuen Situation auseinandergesetzt haben.

Auch der balearischen Verkehrsbehörde (Jefatura Provincial de Tráfico) kommt die Regelung offenbar noch reichlich spanisch vor. Die Behörde findet das Thema „interessant" und studiert derzeit, wie damit in der Praxis verfahren werden soll.

Bislang mussten deutsche Autos, die länger als ein halbes Jahr in Spanien gefahren werden, verpflichtend umgemeldet werden. Noch Ende des vergangenen Jahres waren in Andratx acht Wagen von ausländischen Residenten stillgelegt worden, weil sie nicht umgemeldet worden waren.

In der Printausgabe vom 5. Mai (Nummer 574) lesen Sie außerdem:

- Feiern für Mallorca und kämpfen für die spanische Identität

- Wahlkampf Zeit für Versprechungen

- Serie Gemeindewahlen, Teil VIII: Son Servera und Cala Millor

- Österreichisches Konsulat geschlossen

- Ex-Mallorca-Konsul P. C. Haucke auf Gran Canaria tot aufgefunden

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