Wenn sich Käufer und Verkäufer über den Preis einig sind, sollte zunächst ein Kaufvertrag aufgesetzt werden. Darin werden beide Parteien mit Name, Adresse und NIE-Nummer aufgeführt, das Auto wird mit Marke, Baujahr, Kennzeichen, Fahrgestellnummer und Kilometerzahl beschrieben.

Außerdem sollte der Zeitpunkt der Übergabe (im Normallfall nach der Umschreibung in der Verkehrsbehörde), die Gültigkeit der technischen Überprüfung (ITV) und der Versicherung festgehalten werden. Üblicherweise wird auch festgeschrieben, dass der Verkäufer keine Haftung für Schäden übernimmt, die nach der Übergabe auftreten. Davon ausgenommen werden aber versteckte Mängel, die vorsätzlich verschwiegen wurden. Auf Grundlage des Vertrags sind dann später auch Reklamationen möglich. Empfehlenswert ist es, auch die exakte Uhrzeit der Übergabe festzuhalten, um die Verantwortung für eventuelle Geldbußen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen eindeutig klären zu können. Eine Vertragsvorlage auf Spanisch und Deutsch kann unter www.mallorcazeitung.es heruntergeladen werden. Der Käufer des Wagens sollte sich eine Kopie des Personalausweises des Verkäufers geben lassen. Außerdem erhält er vom Verkäufer die Fahrzeugpapiere (permiso de circulación, tarjeta de inspección técnica) und die Nachweise über die bezahlte kommunale Kfz-Steuer und die ITV (wie Tüv).

Die eigentliche Kaufabwicklung kann der Käufer des Wagens mit allen erforderlichen Dokumenten und der Kopie des Personalausweises des Verkäufers alleine abwickeln. Zunächst muss die Übergabesteuer (impuesto sobre transmisiones patrimoniales) in Höhe von vier Prozent des Zeitwerts des Autos bezahlt werden. Dazu ist das Formular 620 der balearischen Steuerbehörde notwendig. Dieses kann unter www.atib.es online ausgefüllt und abgeschickt werden oder in der Behörde vor Ort. In Palma befindet sich die Agencia Tributaria in der Straße Can Troncoso, 1, in der Altstadt (geöffnet, Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr). Auf der Internetseite findet sich auch eine Auflistung der Büros der Steuerbehörde in anderen Orten der Insel. Anschließend muss der von der Steuerbehörde nach Marke und Alter des Wagens ermittelte Betrag bei einer Bank eingezahlt werden.

Als letzter Schritt wird das Auto bei der Verkehrsbehörde (Dirección General de Tráfico) auf den Namen des Käufers umgeschrieben. Dazu müssen die Fahrzeugpapiere, der Kaufvertrag, der Nachweis über die bezahlte Kfz-Steuer und die Ausweispapiere (bei Ausländern auch das Dokument mit der NIE-Nummer) vorgelegt werden. Eingereicht werden muss das von beiden Parteien unterschriebene Formular impreso oficial de solicitud de transmisión del vehículo. Dieses ist bei der Verkehrsbehörde vor Ort erhältlich, kann aber auch vorab unter www.dgt.es heruntergeladen werden. Für den Autokauf ist derzeit eine Steuer in Höhe von 50,50 Euro zu entrichten.

Der Käufer ist außerdem verpflichtet, den Verkauf beziehungsweise die Übergabe des Wagens innerhalb von zehn Tagen bei der Verkehrsbehörde zu melden. Das dafür benötigte Formular impreso de notificación de transmisión de vehículos kann ebenfalls vorab von der Internetseite der Behörde heruntergeladen werden.

Die Verkehrsbehörde befindet sich in Palma in der Straße Manuel Azaña, 50 (geöffnet, Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr, die Kasse schließt aber bereits um 16.30 Uhr, Freitag nur bis 16.30 Uhr geöffnet, im Sommer verkürzte Öffnungszeiten).