Der große Knalleffekt kam einen Tag vor Silvester: Das am Freitag (30.12.) beschlossene erste Maßnahmenpaket, mit dem das Haushaltsdefizit unter Kontrolle gebracht werden soll, enthält auch Erhöhungen verschiedener Steuern, unter anderem der Einkommenssteuer und der Grundsteuer. Im Folgenden sind einige wichtige Punkte im Detail besprochen.

Einkommenssteuer für Residenten

(Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas – IRPF)

Für die Jahre 2012 und 2013 werden die Steuersätze für die allgemeine Einkommenssteuer (Einkünfte aus selbstständiger und unselbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, spanische oder deutsche Renten und so weiter) deutlich erhöht.

So müssen Steuerzahler auf den Balearen mit einem versteuerbaren Einkommen von bis zu 17.706 Euro für diese Jahre mit einem Steuersatz von 24,75 Prozent rechnen (vorher 24 Prozent), ab einem Einkommen von 17.707 Euro zahlt man nun 30 statt 28 Prozent, und bei einem Einkommen ab 33.007 Euro 40 Prozent.

Auch die höheren Einkommensklassen bleiben nicht verschont: Ab 53.407 Euro Bemessungsgrundlage werden 47 Prozent Einkommenssteuer fällig (bisher 43 Prozent), ab 120.000 Euro 49 Prozent (statt 44) und ab 175.000 Euro 52 Prozent (statt 45). Der Spitzensteuersatz kommt ab einem Jahreseinkommen von 300.000 Euro zum Tragen und beträgt 52 Prozent, womit er zu den höchsten in der EU zählt.

Erheblich mehr Steuern werden 2012 und 2013 auch auf Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden, Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien, Investmentfonds) anfallen. Bisher wurden diese bis 6.000 Euro mit 19 Prozent und alle darüber hinaus gehenden Beträge mit 21 Prozent versteuert. Für die kommenden beiden Jahre werden nun für die ersten 6.000 Euro 21 Prozent, zwischen 6.000 und 24.000 Euro 25 Prozent und ab 24.000 Euro 27 Prozent berechnet.

So muss ein Resident, der eine Immobilie mit einem erheblichen Gewinn veräußert, nun ab einem Gewinnbetrag von 24.000 Euro 27 Prozent Steuern zahlen – 6 Prozent mehr als im Vorjahr.

Für die Jahre 2012 und 2013 werden die Vorauszahlungen beziehungsweise Einbehalte für einige Steuern auf Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden, auf Gewinne aus Investmentfonds und die Vermietung von Wohnraum von 19 auf 21 Prozent angehoben.

Angestellte werden auf ihren Lohnzetteln ab 1. Februar 2012 eine erheblich höhere monatliche

Vorsteuer (retención) als bisher feststellen.

Aber auch Steuererleichterungen wurden beschlossen, zum Beispiel bei der Anschaffung des Hauptwohnsitzes (vivienda habitual) und zwar – das ist die Neuheit – ohne Einkommensobergrenze. Das Limit war von der Vorgänger-Regierung eingeführt worden und wurde nun rückwirkend per 1. Januar 2011 abgeschafft.

Grundsätzlich sind 15 Prozent der aufgewendeten Beträge abzugsfähig, wobei die autonomen Regionen jeweils einen anderen Prozentsatz festlegen können. Die Jahres-Obergrenze beträgt 9.040 Euro.

Einkommenssteuer für Nichtresidenten

In den Jahren 2012 und 2013 zahlen Nichtresidenten auf den Vermögensgewinn beispielsweise durch den Verkauf von Immobilien sowie durch Zinseinkünfte oder Kapitalerträge nun 21 statt der bisherigen 19 Prozent Einkommenssteuer.

Zudem werden in die spanischen Steuergesetze die Vereinbarungen innerhalb der EU zur gegenseitigen Amtshilfe bei der Eintreibung von Steuern eingearbeitet, womit die Finanzämter verstärkten grenzüberschreitenden Zugriff haben.

Grundsteuer

(Impuesto sobre Bienes Inmuebles – IBI)

Für die Jahre 2012 und 2013 wird die Grundsteuer auf Wohnraum, die jährlich an die Gemeinden zu zahlen ist, um einen Prozentsatz zwischen 4 und 10 angehoben, abhängig vom Zeitpunkt der letzten Aktualisierung des Katasterwertes. Je länger die Aktualisierung zurückliegt, umso höher der Steuersatz.

Wohnungseigentümer in Palma müssen mit einem Anstieg um 10 Prozent rechnen, da die letzte Aktualisierung des Katasterwertes auf das Jahr 1997 zurückgeht. Andratx hingegen wird die Grundsteuer lediglich um 4 Prozent erhöhen, da die letzte Aktualisierung erst im Jahr 2009 stattfand.

Von der Erhöhung sind innerhalb einer Gemeinde jene 50 Prozent der Wohnungen, die die niedrigsten Katasterwerte aufweisen, nicht betroffen, sofern die Werte nach 2001 aktualisiert wurden.

Alejandro del Campo ist Abogado und Steuerberater, www.consultingdms.com

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