Von Günter Menth

Die Erfahrung aus unserer Erbrechtskanzlei auf Mallorca zeigt: Es ist eine gängige Situation, dass eine Immobilie in Spanien vorhanden ist, aber sich in den Nachfolgegenerationen oder im Freundeskreis keine geeigneten Rechtsnachfolger finden lassen. Die Gründe sind vielfältig.

Sei es aus finanziellen Gründen oder aufgrund einer anderen Lebensplanung - mitunter gibt es in der Nachfolgegeneration niemanden, der das Finca­projekt in Spanien übernehmen und weiterführen könnte oder möchte. In anderen Fällen besteht schon seit Jahren kein Kontakt mehr zu der Genera­tion der Kinder. Dies gilt umso mehr, wenn lediglich entfernte Verwandte als Erben in Betracht kommen, die man kaum kennt. Mitunter gilt es auch, Situationen zu bewältigen, in welchen nahe Verwandte zwar vorhanden, aber etwa aufgrund besonderer Umstände, wie Drogenabhängigkeit oder geistiger Behinderung, nicht als Rechtsnachfolger geeignet sind.

Es empfiehlt sich also, die eigene Rechtsnachfolge aktiv anzugehen. Vielleicht haben Sie einen Lebensgefährten oder Ehegatten und möchten sich in dieser Generation wechselseitig und steuergünstig absichern? Oder Sie haben das Ziel, Ihre Immobilie noch zu Lebzeiten zu nutzen, sei es zur Erhöhung der eigenen Rente oder für konkrete Projekte? Vielleicht möchten Sie aber auch den mit dem Haus in Spanien aufgebauten Vermögenswert nach Ihrer Lebenszeit gezielt weiterwirken lassen?

Für all diese Lebenssituatio­nen gilt es, maßgeschneiderte Lösungen zu finden und dabei gezielt die Instrumente der Rechts- und Steuergestaltung einzusetzen. Bei vorhandenem Lebensgefährten beinhalten die Verfügungen über Erbschaft und Nachlass in der Regel die Elemente ýNießbrauchsrecht" und ýVermächtnis". Ergänzende Vollmachten können solche Lösungen abrunden. Wollen Sie die Finca in Spanien selbst lebzeitig weiternutzen und Ihr monatliches Einkommen erhöhen, kann man über einen Verkauf mit hinausgeschobenem Übergabetermin und Ratenzahlung oder über eine schrittweise Wertauszahlung durch eine Bank gegen spätere Übereignung, also eine sogenannte umgekehrte Hypothek, nachdenken. Die gezielte Weiterverwendung der Spanienfinca kann testamentarisch abgesichert werden.

Bis maximal 30 Jahre lassen sich per Testament mit Auflagen unter Einsetzung eines Testamentsvollstreckers konkrete Lebensziele objektbezogen weiterverfolgen. Auch die Unterstützung gemeinnütziger Projekte ist per Testament möglich. Eigene Stiftungen hingegen bedürfen sehr hoher Nachlasswerte, damit Einsatz und Nutzen in einer vertretbaren Relation stehen.

Gibt es Erben, aber fehlt diesen die persönliche Eignung zur Vermögensverwaltung oder Projektfortführung, dann kommen komplexere Rechtskonstruktionen zum Einsatz.

Der Autor ist Rechtsanwalt in Manacor, Tel.: 971-55 93 77.