Von Niels Becker

Immer häufiger kommt es vor, dass Immobilienbesitzer wegen der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten darüber nachdenken, ihre Häuser zu verkaufen und nach Deutschland zurückzukehren. Zwar haben Immobilien auf Mallorca über die Jahre eine erhebliche Wertsteigerung erfahren; aber ýessen" kann man sie ja nicht.

Hier kann der Verkauf auf Leibrentenbasis für manchen, der Liquiditätsprobleme hat, aber dennoch seine Immobilie weiter nutzen möchte, eine vernünftige Lösung sein. Umgekehrt stellt ein solches Geschäft für Investoren eine gute und sichere Geldanlage dar: Denn der Rentenzahler erwirbt sofort an der Immobilie Eigentum und damit Sicherheit für sein Geld. Außerdem muss er nur die monatliche Rente aufbringen, sodass sich dieses Modell für Investoren lohnen kann, die eine Investition zum Beispiel als Altersvorsorge suchen.

Beim Verkauf gegen Leibrente ändert sich für den Rentenberechtigten nach außen nichts: In der Regel bekommt er ein Nießbrauchrecht an der Immobilie und kann sie weiter nutzen. Monatlich bekommt er seine Rente bis zu seinem Ableben. Erst dann fällt das Eigentum an den Rentenzahler.

Dieses Modell hat für den Erwerber eine gewisse Unsicherheit: Je älter der Rentenberechtigte wird, desto geringer ist seine Rendite. Als Risiko ist auch zu beachten, dass der Verkehrswert der Immobilie Marktzyklen unterliegt und damit nicht zu optimistisch eingeschätzt werden darf. Beide ýRisiken" werden in der Regel bei der Festsetzung des Rentenbetrages berücksichtigt. Auf der anderen Seite wird der Rentenberechtigte durch eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch dagegen geschützt, dass der Rentenzahler die vereinbarten monatlichen Beträge nicht zahlt und kann so das Geschäft rückgängig machen. Möglich ist es, eine einseitige Kündigung für den Rentenbezieher vorzusehen, die es ihm ermöglicht, aus dem Vertrag auszusteigen, wenn der Rentenzahler seine bisher gezahlten Beträge mit entsprechenden Zinsen zurückbekommt - für diesen damit immer noch ein rentables Geschäft.

In meiner Praxis kommen solche Geschäfte öfter vor. Bei jedem Vertrag müssen auf beiden Seiten viele individuelle Wünsche berücksichtigt werden, sodass die Aufgabe jedes Mal anders ist. Soll für das Haus eine Feuerversicherung abgeschlossen werden und wer zahlt sie? Wer trägt die Unterhaltungskosten für Pool und Garten? Wer zahlt, wenn größere Renovierungsarbeiten erforderlich werden? Soll die Rente auch an den überlebenden Partner weitergezahlt werden? Soll die Rente verändert werden, wenn der Berechtigte auszieht und der Erwerber das Objekt vermieten kann?

Das sind Beispiele für die vielen Fragen, die mit einem Leibrentenvertrag zusammenhängen und berücksichtigt werden müssen, damit es bei der langfristigen Vertragsbeziehung keinen Streit gibt. Wichtig ist für viele Rentenbezieher auch, dass mit absoluter Diskretion vorgegangen wird, denn nicht jeder möchte, dass die Nachbarschaft erfährt, wie man seine Rente aufbessert. Unter www.ra-becker.de können Sie kostenlos ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen zur Leibrente in Spanien

herunterladen.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Abogado mit Kanzleien u.a. in Palma, Tel.: 971-42 50 52.