Oft steht dem getrenntlebenden Ehegatten, den Kindern, gegebenenfalls auch den Eltern eines Verstorbenen mit Vermögen in Spanien, ein Pflichtteilsanspruch zu. Eine typische Konstellation könnte sein: Der Erblasser deutscher Nationalität lebte viele Jahre mit einer Lebensgefährtin in Spanien und hat diese als seine Alleinerbin eingesetzt. Seine eigenen Kinder wurden bei der Erbschaftsplanung außen vor gelassen oder ausdrücklich auf den Pflichtteil gesetzt. Oft erfahren diese eigenen Kinder erst nach Monaten vom eingetretenen Erbfall.

Wie lässt sich dann in Erfahrung bringen, ob und welche Vermögenswerte zum Nachlass gehören?

Registerabfragen von Grundbuch- und Handelsregister können hier ein erster Einstieg sein. Nach Beschaffung einer internationalen Sterbeurkunde kann beim spanischen Testamentsregister eine Anfrage nach der eventuellen Existenz eines notariellen Testaments eingereicht werden. Auch ist jeder Besitzer von Nachlassgegenständen pflichtteilsberechtigten Personen zur Auskunft verpflichtet und kann bei Bedarf darauf verklagt werden. Ebenso kann Klage auf Auszahlung von Pflichtteilsbeiträgen eingereicht werden.

Welches Gericht ist für die Geltendmachung von Erbansprüchen zuständig?

Das ist bei einem deutschen Vererber immer das Amtsgericht oder das für den letzten Wohnsitz des Vererbers zuständige Landgericht in Deutschland, der Schweiz, Österreich oder anderswo. So gesehen ist die Anspruchsgeltendmachung also für die pflichtteilsberechtigten Angehörigen erleichtert.

Wie kann die Klage in Deutschland von Spanien aus unterstützt werden?

Bei einem Todesfall und Nachlassvermögen in Spanien benötigen das deutsche Gericht sowie die deutsche Klägerseite Unterstützung – und dies nicht nur zum Auffinden des relevanten Nachlassvermögens in Spanien, sondern auch in anderer Hinsicht, etwa bei der realistischen Werterfassung einer Immobilie.

Welcher Anwalt kann Sie in dieser Angelegenheit vertreten?

Ein in Spanien tätiger deutscher Rechtsanwalt kann die Gerichtsvertretung in Deutschland sowie die Übernahme der nötigen Vermögensrecherchen in einer Person vereinen. Naheliegend ist hier eine Spezialisierung auf deutsch-spanisches Erbrecht oder internationale Erbangelegenheiten. Hilfreich bei der Anwaltssuche sind Anwaltslisten deutscher Konsulate in Spanien und nicht zuletzt auch das Internet. Gleiches gilt natürlich auch dann, wenn gegen Sie als Erbe Pflichtteilsansprüche mit Bezug auf Spanienvermögen geltend gemacht werden.

Welches Erbrecht und welches Erbschaftssteuerrecht kommen hier zu Anwendung?

Bei deutscher Nationalität des Vererbers das deutsche Erbrecht, bei Schweizer Nationalität das schweizerische. Die Nationalität entscheidet mithin über das anzuwendende nationale Recht. Demgegenüber kommt die spanische Erbschaftssteuer, zumindest alle in Spanien gelegenen Teile des Nachlasses betreffend, zur Anwendung.

Ist es sinnvoll, von Anfang an einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten?

Dies ist in jedem Fall zu bejahen, wenngleich gut abgewogen werden muss, ob diese anwaltliche Unterstützung umgehend der Gegenseite mitgeteilt werden sollte. Dies nämlich kann die Fronten verhärten. Also: Einschlägige Rechtsinformationen sogleich vom Fachmann einholen, aber nicht unbedingt gleich nach dem Todesfall per Anwaltsschreiben reagieren.

Welche strategischen Maßnahmen erleichtern die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen?

Durch rechtzeitige Vermögensverlagerung oder –umstrukturierung lassen sich sonst anfallende Pflichtteilsansprüche oft auf ein Minimum reduzieren. Auch testamentarische Regelungen sind hilfreich. Keinesfalls sollte die gesetzliche Erbfolge beibehalten werden, daher ist eine frühzeitige Beratung angesagt.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Abogado inscrito in Manacor, Tel.: 971-55 93 77.