Fragen und Antworten zum Rentenbezug in Spanien

22-09-2009  
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Abmeldung in Deutschland, Rentenbezug, Rentenanpassung, Besteuerung, Pensionen

DR. RAINER FUCHS Frage: Ich bin Rentner. Habe ich Nachteile bei der Rentenversicherung, wenn ich in Spanien lebe?
Nein! Ihre Rente wird wie bisher von der Deutschen Rentenversicherung auf ein Konto Ihrer Wahl in Deutschland oder Spanien überwiesen. Es gibt grundsätzlich keine Rentenkürzungen. Ausnahme: Rentenrechtliche Zeiten nach dem Fremdrentengesetz oder sogenannte Reichsgebietszeiten, die vor dem 9. Mai 1945 in Gebieten außerhalb des heutigen Bundesgebietes (z.B. Schlesien oder Ostpreußen) zurückgelegt wurden: Renten bzw. Teilbeträge einer Rente, die aufgrund dieser Zeiten gezahlt werden, werden nicht ins Ausland exportiert, weil sie gerade den Zweck haben, die Rentenempfänger in Deutschland zu integrieren. Hiergegen laufen allerdings zurzeit Verfahren vor dem EuGH; ggf. sollten Sie den Ausgang des Verfahrens abwarten.

Muss ich mich bei der Rentenversicherung in Deutschland abmelden?
Nein! Sie sollten aber Ihren neuen Wohnort angeben und sich vor Verlegung Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland bei Ihrem Rentenversicherungsträger über mögliche Folgen informieren. Ein wichtiger Hinweis: Melden Sie sich keinesfalls versehentlich von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ab!

Werden unsere Renten durch die Reformmaßnahmen in Deutschland gekürzt?

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass es in dieser Legislaturperiode keine Rentenkürzung geben wird. Vor allem aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und der Rentenlaufzeiten, die sich seit 1960 verdoppelt haben, waren allerdings die Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der Rentenfinanzen unvermeidbar. Dadurch wird das Rentenniveau für künftige Rentner mittel- und langfristig deutlich sinken. Deshalb muss vor allem die heute aktive Generation zusätzlich private oder betriebliche Altersvorsorge betreiben.

Damit die Renten angemessen erhöht werden konnten, hat die Bundesregierung die sogenannte Riester-Treppe für die Jahre 2008 und 2009 ausgesetzt; sie soll in den Jahren 2012 und 2013 nachgeholt werden. Dies macht 2008 und 2009 jeweils um rund 0,65 Prozentpunkte höhere Rentenanpassungen möglich.

So wurden die Renten zum 1. Juli 2008 um 1,1 Prozent erhöht. Das bedeutet für einen Standardrentner (45 Beitragsjahre mit durchschnittlichen Rentenversicherungsbeiträgen, alte Länder) 13,05 Euro mehr im Monat. Ohne die Maßnahme wäre nur eine Erhöhung um 0,46 Prozent bzw. für einen Standardrentner um knapp 5,44 Euro monatlich möglich gewesen.

Auch 2009 wird durch die Entscheidung der Bundesregierung die Rentenanpassung um rund 0,65 Prozentpunkte höher ausfallen können als nach alter Gesetzeslage. Wie hoch genau sie sein wird, kann erst im Frühjahr gesagt werden.

Die durch die höheren Rentensteigerungen entstehenden kurzfristigen Mehrkosten für die Rentenversicherung werden langfristig im System selbst ausgeglichen, da die Wirkung des Riester-Faktors im Sinne einer generationengerechten Lösung in den Jahren 2012 und 2013 nachgeholt wird. Entsprechend kann der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ab 2012 deutlich sinken; die Beitragssatzziele (bis 2020 nicht über 20, bis 2030 nicht über 22 Prozent) bleiben durch die Sonderrentenerhöhungen unberührt.

Wie wird meine Rente besteuert?

Die gesetzliche Rente von Residenten wird nach dem deutsch- spanischen Doppelbesteuerungsabkommen (BGBl. II 1968, S. 9 ff.) in Spanien versteuert. Eine Steuererklärung ist ab einer Rente von etwa 8.000 Euro jährlich abzugeben. Es gibt Freibeträge, die von den persönlichen Verhältnissen abhängen. Die spanischen Steuerbeamten helfen beim Ausfüllen der vergleichsweise einfachen Formulare (Termin vereinbaren!).

Auch die Renten der in Deutschland lebenden Rentner werden versteuert. Bisher ist dies bereits in Höhe des sog. Ertragsanteils der Fall, und seit 2005 beginnt der stufenweise Übergang von 50 Prozent der Rente bis zur vollen Rentenbesteuerung, die bis 2040 erreicht sein wird. Die Besteuerung der Rentner, die eine Rente beziehen, steigt aber nicht weiter, das heißt, es bleibt bei dem Steueranteil, der zur Zeit des Rentenbeginns gültig war.

Da auch Betriebsrenten in Spanien zu versteuern sind, muss eine Wohnsitzverlegung nach Spanien steuerlich kein Nachteil sein. Aber bitte lassen Sie sich vorher eingehend von einem Steuerberater über die Folgen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen unterrichten!

Deutsche Beamtenpensionen werden schon bisher voll versteuert, und zwar unabhängig vom Wohnort stets in Deutschland.

Welche Folgen hat es, wenn ich zugleich eine deutsche und eine spanische Rente beziehe?
Rentenversicherungszeiten in Deutschland und in Spanien bedeuten nach den europäischen Rechtsregeln keinen Nachteil bei der Rentenberechnung. Sie erhalten zwei anteilige Renten. Jede Rente wird unter Berücksichtigung der Rentenzeiten im anderen Staat berechnet; beide Renten werden dann nach dem Verhältnis der im jeweiligen Staat verbrachten Zeiten anteilig gezahlt.

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