Das neue Pflegegesetz - eine schwierige Geburt

22-09-2009  
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DR. RAINER FUCHS Zum 1. Januar 2007 ist das neue spanische Pflegegesetz in Kraft getreten, das sich in weiten Teilen am deutschen Modell orientiert, aber steuerfinanziert wird. Es soll in Stufen bis 2015, beginnend mit ambulanten Leistungen für schwerst Pflegebedürftige im Jahr 2007 (Teleassistenz, Haushaltsunterstützung, Tageszentren), aufgebaut werden. Daneben sieht das Gesetz Geldleistungen für Betreuung und Heimplätze vor. Zum 1. Januar 2009 wurden auch die schweren Pflegefälle in die Pflegeversicherung eingegliedert.

Mittlerweile erhalten 366.000 Pflegebedürftige Hilfen, bis 2015 sollen diese Hilfen auf alle rund 1,5 Millionen Pflegebedürftigen ausgedehnt werden. Die Geldleistungen bei der schwersten Pflegebedürftigkeit liegen zwischen 390 und 780 Euro. Bisher bekommen allerdings rund 40 Prozent der etwa 600.000 Berechtigten auf Pflege noch keinerlei Leistung. Geld- und Sachleistungen werden nicht getrennt, sondern einheitlich nach Bedarf gewährt. Dabei können die Regionen die finanzielle Lage des Pflegebedürftigen berücksichtigen und Einkommen anrechnen.

Das Gesetz war dringend notwendig, um dem dramatischen gesellschaftlichen Wandel gerecht zu werden. Töchter und Schwiegertöchter werden künftig kaum mehr als Pflegepersonen zur Verfügung stehen. Soziale Betreuungsdienste gab es bisher nur für Begüterte oder für die Ärmsten. Die Regierung bezeichnet das Reformvorhaben als das wichtigste Projekt dieser Dekade. Das Gesetz ist ein Rahmengesetz, dessen Inhalte von den autonomen Regionen weitgehend bestimmt und ausgefüllt werden müssen. Die Modalitäten werden in einem besonderen Rat der Zentralregierung mit den autonomen Regionen besprochen. Bei den Geldleistungen kann die Regierung nur Empfehlungen geben.

Zur Vorbereitung auf die Umsetzung des Gesetzes haben die Regionen bereits einen großen Teil der von der Regierung zugesagten Hilfen erhalten. Im Haushalt 2009 wurden 1,6 Milliarden Euro eingestellt, seit 2007 wurden 2,83 Milliarden aufgebracht. Insgesamt wird die Regierung rund 13 Milliarden Euro für den Aufbau der Pflegeversicherung bereitstellen; den gleichen Betrag müssen auch die autonomen Regionen aufbringen.

Erst bis 2015 ist nach den Planungen der Regierung der volle Ausbau der vorgesehenen Infrastruktur zu erwarten. Die Regierung erwartet rund 400.000 neue Arbeitsplätze im Pflegebereich. Mit 80.000 neuen Arbeitsplätzen bisher ist dies der einzige Bereich, in dem in der Wirtschaftskrise noch zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

Bisher wird das Risiko der Pflegebedürftigkeit überwiegend vom staatlichen Gesundheitsdienst abgedeckt. Soziale Dienste haben keine Tradition in einem Land, in dem die Familie noch einen hohen Stellenwert genießt und Pflege zu den typischen Aufgaben der Familie, insbesondere der Töchter, gehört. Soziale Betreuungsdienste großer gemeinnütziger Verbände, wie wir sie in Deutschland kennen, sind wenig ausgeprägt. Die erforderlichen Strukturen müssen erst noch aufgebaut werden.

Die Umsetzung des Gesetzes gestaltet sich als schwierig. Nicht vorliegende Statistiken der autonomen Regionen verhindern einen globalen Überblick zur Beurteilung der bisher erreichten Situation. Zwar ist die Zahl der bewilligten Anträge (628.614) bekannt, doch vollständige Informationen über Art und Höhe der benötigten Leistungen fehlen. Durch die dezentrale Verwaltung gibt es in den 17 autonomen Regionen erhebliche Unterschiede bei der Umsetzung und bei den erbrachten Leistungen.

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