Wie beantragt man als Mallorca-Deutscher Pflegegeld?

22-09-2009  
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Pflegegeld für Mallorca-Residenten, Sachleistungen und Hilfsmittel, Leistungen aus der spanischen Pflegeversicherung, ambulante Pflegedienste, Beratung auf Deutsch


Kann ich als Altersresident in Spanien deutsches Pflegegeld erhalten?

Ja! Altersrentner haben in der Regel die Wartezeit von fünf Jahren in Deutschland erfüllt und erhalten daher das ungekürzte Pflegegeld der Stufen I (215 Euro), II (420 Euro) und III (675 Euro), wenn sie in Deutschland pflegeversichert sind. Die Pflegebedürftigkeit wird durch den Träger der deutschen Pflegeversicherung festgestellt. Er beauftragt dazu ortsansässige Ärzte mit der Begutachtung oder entsendet eigene Ärzte. Das Pflegegeld wird sowohl bei vorübergehendem als auch bei dauerhaftem Aufenthalt in Spanien gezahlt. Familienangehörige sind – wie in der Krankenversicherung – mitversichert.

Erhalte ich auch Sachleistungen und Hilfsmittel aus Deutschland?

Sachleistungen, also etwa Betreuung in Pflegeeinrichtungen, können ihrer Natur nach nicht nach Spanien exportiert werden. Sie sind auf die deutschen Verhältnisse zugeschnitten. Deutsche soziale Dienste können nicht in Spanien Betreuungsaufgaben wahrnehmen. Auch Hilfsmittel, wie zum Beispiel ein Rollstuhl, werden nicht nach Spanien geleistet.

Erhalte ich auch Leistungen der künftigen spanischen Pflegeversicherung?
Die in dem neuen Gesetz, das zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, vorgesehenen Sachleistungen werden die deutschen Altersresidenten ebenso in Anspruch nehmen können wie Spanier. Voraussetzung ist ein gewöhnlicher Aufenthalt in Spanien seit mindestens fünf Jahren. Wenn Sie spanische Sachleistungen in Anspruch nehmen, kann es sein, dass Sie das deutsche Pflegegeld nicht mehr beanspruchen können. Das ist im Einzelfall mit Ihrer Pflegekasse in Deutschland zu klären. Die spanischen Geldleistungen der Pflegeversicherung werden aber nach den EU-Regeln nicht an die deutschen Altersresidenten gezahlt. Bei den Sachleistungen (Pflegedienste) gibt es enge Einkommensgrenzen. Hier gibt es aber noch viele Unklarheiten. In aller Regel werden die spanischen Leistungen für deutsche Rentner kaum in Betracht kommen.

Gibt es in Spanien ambulante Pflegedienste?
Pflegedienste werden gegenwärtig in Spanien erst aufgebaut. Überwiegend werden Pflegebedürftige in Spanien noch von der Familie betreut. Einige Gemeinden in Touristenzentren bieten soziale Dienste an. Fragen Sie daher bei Ihrer Gemeinde nach.

Wo kann ich mich in deutscher Sprache informieren?

Zunächst bei Ihrer deutschen Kranken- und Pflegekasse. Diese kann Ihnen sagen, welche deutschen Ansprüche Sie geltend machen können, kennt aber in der Regel nicht die spanischen Leistungen und Angebote.

Deshalb hat die Deutsche Botschaft mit der privaten DKV Seguros Krankenversicherung ein Pilotprojekt gestartet, das ähnliche Aufgaben wie die deutsche Pflegeberatung in deutscher Sprache übernimmt.
Näheres finden Sie im Internet unter: http://www.dkvseguros.com/Dkvaccesible/inicio.asp?idioma=AL&enlace=visorPagina.asp?cod_pag=4688. Allerdings läuft das Pilotprojekt zu Erprobung erst einmal nur im Raum Dénia an der Costa Blanca. Dort werden darüber hinaus auch soziale Dienste und Hilfen vermittelt.
Die kostenpflichtige Service-Nummer 807-31 71 51 ist aber von überall in Spanien schon heute zu erreichen.

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