Susanne Hafner pflegt ihren Mann seit knapp sieben Jahren. Darmkrebsoperation, Diabetes, wundgelegener Rücken, künstlicher Darmausgang - der Mann der Mallorca-Deutschen (Name v. Red. geändert) hat inzwischen alle Stufen der deutschen Pflegeversicherung durchlaufen und ist bettlägerig. „Ich weiß nicht, wie oft am Tag ich die 20 Schritte zwischen seinem Zimmer und Küche gehe", sagt die 68-Jährige. Die Pflege nehme den Großteil des Tages ein, und auch nachts schaut sie öfters nach dem Rechten.

Bei Pflegestufe drei hat Hafner Anspruch auf 700 Euro pro Monat. Damit bezahlt sie eine Krankenschwester, die täglich für die Körperpflege vorbeikommt - bei einem Gewicht ihres Mannes von 90 Kilo schafft sie das nicht allein. Würde das Paar in Deutschland statt an der Ostküste Mallorcas leben, hätte es auch Anspruch auf Pflegesachleistungen, also die Aufnahme in ein Pflegeheim oder die Beauftragung eines Pflegedienstes, zu einem monatlichen Satz von 1.550 Euro.

„Das ist ein Unterschied von 850 Euro pro Monat", sagt Klaus Bufe vom Seniorennetzwerk Costa Blanca. Die Initiative auf dem Festland setzt sich dafür ein, dass auch Spanien-Deutsche Sachleistungen erhalten. „Wenn ich Beiträge bezahlen muss, will ich die gleichen Leistungen wie jeder andere auch", sagt der 62-Jährige.

Der Plan des Netzwerks: Ein Rechtsgutachten soll die Aussichten einer Klage gegen den Paragrafen 34 des Sozialgesetzbuches klären. Die nötigen 8.000 Euro sollen durch Spenden zusammenkommen. Nach dem Start der Aktion Anfang des Jahres seien bereits 1.000 Euro eingegangen.

Die Voraussetzungen für eine Klage sind nicht ganz einfach: So hatte der Europäische Gerichtshof im Juli 2012 entschieden, dass Spanien-­Deutschen zwar Pflegegeld zusteht, aber keine Sachleistung erstattet werden muss. Die Richter wiesen damit eine Klage der EU-Kommission mit dem Argument zurück, dass nicht dargelegt werden konnte, dass die bisherige Regelung tatsächlich die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU beschränke. Die Vorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit seien EU-weit nicht harmonisiert, deswegen müsse man bei einem Umzug ins Ausland Unterschiede in Kauf nehmen.

Gleiches Recht für alle

Klaus Bufe vom Seniorennetzwerk rechnet sich trotzdem Chancen aus. Das Urteil sei alles andere als eindeutig. Schließlich hätten es die Richter vor dem Hintergrund der Dienstleistungsfreiheit gefällt, und nicht unter dem Aspekt der Ungleichbehandlung von Inlands- und Auslandsdeutschen. Bufe argumentiert, dass es sich bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung schließlich nicht um freiwillige Leistungen handle und der Umzug nach Spanien vom EU-Recht der Freizügigkeit gedeckt sei. Des Weiteren seien von der Ungleichbehandlung auch Spanier betroffen, die in Deutschland arbeiten und im Alter in ihre Heimat zurückkehren, sowie auch Grenzgänger, also EU-Bürger, die zum Arbeiten ins Nachbarland pendeln.

Inzwischen sei man mit Kanzleien in Kontakt, die das Gutachten anfertigen und so einer Klage den Weg bahnen könnten, sagt Bufe. Geprüft werden müssten deutsches Verfassungsrecht genauso wie EU-Recht und Menschenrechtskonvention. Hoffnung macht dem Spanien-­Deutschen zudem, dass auch das Recht auf Pflegegeld im Ausland erst erstritten werden musste.

Petition am Start

Parallel zum rechtlichen Vorgehen wird politischer Druck aufgebaut: Mitstreiter Manfred Schwarting stellt eine Petition an den Bundestag, für die bis zum 19. Mai 50.000 Unterschriften benötigt werden. „Gleiche Beiträge, gleiche Leistungen", fordert die Petition. Auch finanzielle Einwände lässt Schwarting nicht gelten: „Die Zahlung der Sachleistungen wird vielen den Zugang zu den hier ansässigen Pflegeheimen erleichtern, den Pflege­notstand in Deutschland nicht noch mehr vergrößern, und dem Staat Mehrkosten sparen helfen."

Brief an Gesundheitsminister

Im CDU-Abgeordneten Willi Zylajew haben die Senioren zudem einen politischen Mitstreiter gefunden. Er wandte sich bereits im September vergangenen Jahres an Gesundheitsminister Daniel Bahr. „Wenn man die Freizügigkeit hat, dann muss man sie auch leben", so Zylajew gegenüber den „Costa Blanca Nachrichten". Auf Dauer sei die derzeitige Regelung nicht haltbar, argumentiert der CDU-Politiker, eine Klage habe gute Chancen. Betroffene sollten sich schon jetzt bei ihren Krankenkassen beschweren. Der Politiker will zudem bei den Kollegen im Bundestag für die Sache werben, aber „es wehrt sich der ganze Apparat".

Die Antwort des Ministers fiel jedenfalls ernüchternd aus: Eine Änderung sei nicht vorgesehen, hieß es mit Verweis auf das EU-Urteil. Neben den rechtlichen Fragen werden Sachleistungen im Ausland vom Bund auch aus praktischen Gründen abgelehnt: Sie seien auf die deutschen Verhältnisse zugeschnitten und könnten deswegen nicht exportiert werden. Weder könne man im Ausland die Qualität prüfen, noch die Interessen der Pflegebedürftigen garantieren.

Diese Argumente hält Bufe für vorgeschoben, „es fehlt einfach der politische Wille." Schließlich sei ja auch in Spanien die Einstufung in Pflegestufen möglich. Dazu gibt es auch auf Mallorca deutsche Gutachter, die für den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) nach einem Pflegeantrag Patienten in Augenschein nehmen. Die Kontrolle der Sachleistungen könne im Übrigen über deutsche Träger gewährleistet werden, die über Tochtergesellschaften Niederlassungen in Spanien gründen.

Deutsche Pflegebedürftige in Spanien können auch keine Hilfsmittel wie etwa Rollstühle bei ihrer Versicherung beantragen. Residentin Hafner berichtet, dass sie bei den spanischen Stellen zunächst um einen Rollstuhl feilschen musste. Das Krankenbett, in dem ihr Mann dank spezieller Luftpolster leichter gelagert werden kann, überließ ihr die Vermieterin. Und auch die sogenannte Verhinderungspflege könne sie im Ausland nicht beantragen. Hierbei erhalten pflegende Angehörige knapp 1.500 Euro, um für vier Wochen im Jahr eine Ersatzpflege zu bezahlen.

Angesichts all dieser Probleme überlegt das Paar nun, nach 16 Jahren auf Mallorca wieder nach Deutschland zurückzukehren - Hafner will sich informieren, was ein Krankentransport kosten würde. „Wir würden viel lieber hier bleiben", sagt die Deutsche. Doch bis ein Urteil in der Sache fällt, dürfte noch einige Zeit vergehen.

Seniorennetzwerk: Initiative für AltersresidentenDas Seniorennetzwerk Costa Blanca will dazu beitragen, dass Lücken in der Gesundheits- und Pflegeversorgung für Altersresidenten geschlossen werden. Die Initiatoren Klaus Bufe, ­Jürgen Lappe und Wolfgang von der Heidt wollen zudem Modelle für selbstbestimmtes Wohnen im Alter entwickeln. Entstanden ist die ­Initiative nach einem Besuch der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt 2009. Die Sozialdemokratin stellte Pflege­beratungsstützpunkte in Aussicht und forderte mehr Engagement der Spanien-Deutschen in sozialen Belangen.Um die Chance einer Klage für Pflegesachleistungen im Ausland zu prüfen, soll nun zunächst ein Rechtsgutachten angefertigt werden. Dazu wurde ein Spenden­konto bei der Banco Sabadell in Dénia eingerichtet.Kontonummer 1390942,IBAN: ES46 0081 0692 1900 0139 0942, BIC: BSABESBBwww.snwcb.orgE-Mail:

info@snwcb.org

Im E-Paper sowie in der Printausgabe vom 24. Januar (Nummer 664) lesen Sie außerdem:

- Flow-Tex-Betrüger Schmider erneut vor Gericht

- Balearen-Regierung demontiert Good-Governance-Gesetz

- Mein Vermieter ist die Bank

- Ehemaliger argentinischer Rechts-Terrorist gefasst

- Die Guerilla-Gärtner feiern Geburtstag

Hier geht's zum E-Papier: epaper.mallorcazeitung.es.