Tierschützern auf Mallorca wird dieses Urteil nicht gefallen: Das Landgericht hat ein Urteil vom Juni 2016 aufgehoben, das einen Bauer aus Costitx wegen Tierquälerei zu sechs Monaten Haft verurteilt hatte.

Indem er seinen verletzten Esel in der Sommerhitze in der prallen Sonne anband, habe der Landwirt zwar nachlässig und des Tieres unwürdig gehandelt. Doch dieses respektlose Verhalten erfülle nicht den Straftatbestand der Tierquälerei, urteilten die Richter in zweiter Instanz.

Polizisten der Guardia Civil hatten am 2. September 2014 zu Protokoll gegeben, dass sie auf einem der Grundstücke des Landwirten einen Esel retten mussten, der ohne Zugang zu Futter in praller Sonne angekettet war. Die Guardia Civil hatte dabei auf einen anonymen Hinweis reagiert und das Anwesen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen besucht. Zwei Tierärztinnen bestätigten Unterernährung und schlechten Gesundheitszustand. Außerdem wies das Tier Verletzungen an Maul und Hinterteil auf, die unbehandelt zum Tode hätten führen können. Der Landwirt hatte die Vorwürfe stets bestritten und beteuert, seine Tiere täglich mit Futter und Wasser versorgt zu haben.

Die Richter des Landgerichts argumentierten, dass das Tier angebunden war, um es am Weglaufen zu hindern, zumal das Gebiet nicht eingezäunt war. Der Strick sei zudem lang genug gewesen, um den Wassertrog zu erreichen. Der Esel hätte zwar keine andere Nahrung als das um ihn herum wachsende Gras erhalten. Doch es sei nicht ausreichend bewiesen worden, dass das Tier unterernährt war, so das Gericht in der Urteilsbegründung. /tg