Eine wegen polemischer Katzen-Videos der Verleumdung angeklagte Tierschützerin ist nun auf Mallorca freigesprochen worden. Die Richterin wies die Vorwürfe des Tierauffanglagers und Zoos Natura Parc zurück. Mit dem Veröffentlichen der Videos, die zu einer Protestkampagne gegen den Tierpark in Santa Eugènia geführt hatten, habe die Angeklagte keine Straftat begangen, so das Urteil.

Die nun Freigesprochene hatte die Einrichtung 2015 regelmäßig besucht, die Katzen gefilmt und - verbunden mit schweren Vorwürfen der Tierquälerei - in den sozialen Netzwerken gepostet. Da es sich aus Sicht von Natura Parc um falsche Vorwürfe handelte, forderte die Stiftung eine zweijährige Haftstrafe wegen Verleumdung. Die Angeklagte bekannte vor Gericht, die Autorin der Videos zu sein, auf denen die Katzen in Gehegen von Natura Parc in Santa Eugènia zu sehen sind. Die Bilder kommentierte sie in den sozialen Netzwerken mit Vorwürfen wie: "Das ist eine Ausrottung, ein Genozid nach dem anderen" oder "Wir haben nur Tod gesehen" oder "Die Katzen sterben einsam ohne jegliche Betreuung".

Bilder und Kommentare lösten 2015 in den sozialen Netzwerken einen Sturm der Entrüstung aus. In kurzer Zeit fand ein Protestaufruf 13.000 Unterschriften. Der Leiter von Natura Parc erinnert sich mit Schrecken an diese Tage, in denen er wüst beschimpft worden sei: "Sie wünschten mir Krebs an den Hals und schrieben, dass ich das Aussehen eines Kinderschänders habe", erklärte der Mann vor Gericht. Wegen Depressionen ließ sich der Leiter des Tierheims ein halbes Jahr lang krankschreiben. Die Urheberin der Videos erhielt Hausverbot.

Das Gericht entschied jedoch, dass es sich bei den Videos um eine gesetzlich geschützte Meinungsäußerung hielt, die auf den von der Tierschützerin beobachteten Tatsachen beruhte. Ihr Ziel sei es nicht gewesen, die Institution oder deren Verantwortlichen zu beleidigen, sondern durch einen Aufruf die Katzen zu schützen, die sich "zumindest in fragwürdigen und verbesserungsfähigen Umständen" gehalten worden seien, so die Urteilsbegrünung. Man könne der Tierschützerin nicht nachweisen, dass sie absichtlich falsche Tatsachen verbreitet hätte. /tg