Die balearische Landesregierung hat in Sachen Stierkampf eine ganze Latte von Einwendungen beim spanischen Verfassungsgericht eingereicht. Sie will verhindern, dass dieses das auf den Inseln geltende Tierschutzgesetz außer Kraft setzt und damit das Verbot blutiger Stierkämpfe kippt. Die Zentralregierung in Madrid hatte das Verfassungsgericht deswegen im November angerufen.

Palma argumentiert sogar mit einer 1567 von der katholischen Kirche veröffentlichte Bulle, die nicht nur Stierkämpfe untersagte, sondern auch die christliche Bestattung von Menschen, die dabei umkamen. Das Hauptargument der Balearen-Regierung ist aber, dass es in einem aus ihrer Sicht "multikulturellen Staat" wie Spanien je nach Region unterschiedliche Ansichten über das blutige Spektakel gebe. Auf den Balearen verhalte es sich damit halt anders als etwa im Stierkampf-Dorado Andalusien.

Madrid pocht dagegen darauf, dass der Stierkampf in ganz Spanien ein schützenswertes Kulturgut sei. Mit einer entsprechenden gesetzlichen Formulierung wurde zuvor auch schon ein Stierkampfverbot in Katalonien ausgehebelt.

Das Tierschutzgesetz war mit den Stimmen der die Inseln regierenden Linksparteien gegen den Widerstand von Volkspartei und Ciudadanos verabschiedet worden. /it