Das Auto ordnungsgemäß abzustellen, ist auf Mallorca gar nicht so einfach. Ein Wust an Vorschriften und verschiedenfarbigen Linien ist zu beachten. Ganz zu schweigen von den Verkehrsschildern, die fast ausschließlich auf Katalanisch verfasst sind und so manchen Urlauber oder auch Residenten in Verzweiflung stürzen können. Dazu kommt noch, dass beispielsweise in Palma gleich zwei strenge Institutionen über die Autofahrer wachen: die Ortspolizei (Policía Local) und das Privatunternehmen O.R.A., das von der Stadtverwaltung eine Konzession für die Überwachung der kostenpflichtigen Stellplätze bekommen hat. Die Policía Local ist dabei für falsch geparkte Fahrzeuge außerhalb der O.R.A.-Zonen verantwortlich. Auch die Strafen fürs Falschparken sind unterschiedlich.

Alle Parkplätze, die mit einer blauen Linie gekennzeichnet sind, gehören zum Hoheitsgebiet von O.R.A. Das sind zum einen alle Stellplätze innerhalb des inneren Stadtrings (Avenidas) in Palma, aber inzwischen auch Plätze in den Vierteln Santa Catalina, Pere Garau und im Industriegebiet Levante und rund um das Kulturzentrum S´Escorxador. Das bedeutet, dass in diesen Zonen maximal zwei Stunden geparkt werden darf. Und vor allem: nur mit Parkticket.

Vergisst man das Ticket, kommt man um die Strafe von 60 Euro nicht herum, es sei denn, man zahlt innerhalb der ersten 20 Tage. Dann reduziert sich dieser Betrag um die Hälfte auf 30 Euro. In jedem Fall muss die Strafe bei einer Filiale einer der Banken eingezahlt werden, die auf dem Strafbescheid aufgeführt sind.

Hat man ein Ticket gelöst und kommt schlicht zu spät, kommt man vergleichsweise glimpflich davon. Allerdings nur unter der Bedingung, dass man nicht länger als eine Stunde in Verzug ist (siehe Kasten mit Parkuhr). Zwischen 20 Uhr abends und 9 Uhr morgens muss kein Ticket gezogen werden. Am Samstagnachmittag ab 14.30 Uhr und den gesamten Sonntag parkt man ebenso kostenlos auf den mit blauen Linien gekennzeichneten Parkplätzen.

Wer sein Auto an einer Straße abstellt, die mit einer gelben Linie gekennzeichnet ist, begibt sich auf teureres Terrain. Dort ist es nicht möglich, ein Parkticket zu ziehen, weil es sich meist um Ausfahrten, Lieferzufahrten oder Behindertenparkplätze handelt. Laut O.R.A. sind beim Zustellen einer Lieferantenzufahrt 200 Euro Strafe fällig. Das Abstellen des Autos ist dort erst ab 18 Uhr abends bis 8 Uhr morgens erlaubt. Zwischen 13.30 Uhr und 16 Uhr ist der Platz auch benutzbar. Samstags muss der Autofahrer von 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr einen Bogen um einen solchen Platz machen. Es empfiehlt sich, das Schild genau zu lesen, da die Zeiten variieren können.

In schwerwiegenden Fällen, beispielsweise wenn eine wichtige Ausfahrt blockiert wird, fordern die O.-R.A.-Mitarbeiter auch schon einmal den Abschleppwagen an. Zurück bleibt an der Stelle am Boden ein roter Aufkleber in Form eines Dreiecks (siehe Seite 44). Darauf ist das Kennzeichen des entfernten Wagens vermerkt und die Telefonnummer, unter der das Fahrzeug wieder ausgelöst werden kann. Die Aufschrift ist allerdings ausschließlich auf Katalanisch gehalten. Holt man das Auto wieder im städtischen Fahrzeugdepot ab, sind in Palma 150 Euro Strafe fällig. Vorsicht: Auch in den Dörfern muss der Autofahrer auf der Hut sein. In Sa Pobla beispielsweise kostet der Abschleppwagen 120 Euro.

In Sa Pobla ist ohnehin Vorsicht geboten, denn dort gibt es Straßen, in denen an ungeraden Kalendertagen links und an geraden Tagen rechts geparkt werden darf. Diese Eigenart gibt es allerdings selten, in Palma besitzt laut O.R.A. nur eine einzige Straße ein solches Schild. Dort ist an geraden Monaten das Parken auf der einen, an ungeraden auf der anderen Seite erlaubt.

Die Ortspolizei unterscheidet generell drei verschiedene Vergehen: leichte, schwere und besonders schwere. Wobei in der Stadt die leichten Vergehen mit Abstand am häufigsten auftreten, wie Ángel Garcia von der Policía Local in Palma sagt. Für die leichten Vergehen, etwa Parken auf dem Bürgersteig, verlangt die Polizei 90 Euro Strafe. 200 Euro kostet ein schweres Vergehen, wie zum Beispiel vor einer Einfahrt parken. Und 500 Euro muss derjenige bezahlen, der beispielsweise seinen Wagen in einem Tunnel oder auf der Autobahn abstellt.

Wer sich von den Behörden ungerecht behandelt fühlt, kann gegen die Strafe innerhalb von 15 Tagen auch Einspruch einlegen. Im Quartier der Ortspolizei und in den Rathäusern liegen Einspruchsformulare aus, die ausgefüllt werden müssen. In Palma gibt es die Formulare auch in den Bürgerbüros, die im Internet unter der Adresse www.palmademallorca.es aufgeführt sind. Allerdings muss man den Sachverhalt auf den Formularen schriftlich auf Spanisch erklären.