Alle Mallorca-Residenten haben ein Recht darauf, bei innerspanischen Flügen oder Fährreisen von oder nach Palma den sogenannten Inselrabatt in Anspruch zu nehmen. Dieser beträgt 50 Prozent auf den Netto-Basispreis des Tickets. Allerdings ist es nicht immer so einfach, dieses Recht auch nachzuweisen. Technische Neuerungen machen das bisher nötige Reise-Zertifikat jetzt bald überflüssig. Während der Übergangszeit sind jedoch einige Dinge zu beachten. Wir fassen alles Wissenswerte zum Residentenrabatt zusammen und erklären die wichtigsten Neuerungen in Stichpunkten.

Wozu eigentlich ein Rabatt?

Wer auf einer Insel lebt, hat Nachteile, findet der spanische Staat. Schließlich kann sich ein Insulaner nicht einfach ins Auto setzen, um nach Madrid, Barcelona oder Sevilla zu fahren. Außerdem sind viele Produkte auf Inseln teurer. Zum Ausgleich gewährt das Verkehrs­ministerium in Madrid für Bewohner spanischer Inseln gewisse finanzielle Vorteile. Dazu gehört vor allem ein Rabatt auf innerspanische Flüge und Fähren - der sogenannte Residentenrabatt. Dieser gilt für Spanier, EU-Ausländer und Schweizer gleichermaßen. Langzeitresidenten von außerhalb der EU können den Rabatt seit vergangenem Jahr ebenfalls beantragen.

Wie hoch ist der Rabatt?

Der spanische Staat subventioniert 50 Prozent des Flugpreises. Diese Zahl ist allerdings etwas irreführend, da sich der Preisnachlass nur auf den Basisflugpreis bezieht. Kostet ein Flug von Palma nach Málaga bei Air Berlin beispielsweise 106,74 Euro, sind davon 87 Euro der Nettopreis, auf den die Hälfte - also 43,50 Euro - Rabatt gewährt werden (die das Ministerium an Air Berlin zahlt). Kreditkartengebühren, Kerosinzuschlag, Steuern und Flughafengebühr müssen dagegen gezahlt werden, sodass statt der 106,74 nur 63,24 Euro (also etwa 40 Prozent weniger) vom Konto abgebucht werden. Andere Fluglinien verlangen für denselben Flug vielleicht einen geringeren Basispreis (was aber auch den Rabatt reduziert), dafür zum Beispiel eine sogenannte Datenbearbeitungsgebühr (auf die es keinen Nachlass gibt).

Wohnsitz nachweisen

Im September 2012 wurden die Regeln zum Nachweis des Wohnsitzes auf der Insel verschärft, weil es Hinweise für Missbrauch gab. Der bis dahin übliche spanische Personalausweis mit Adressangabe oder der Residentenausweis beziehungsweise das grüne Zertifikat aus dem Ausländerregister reichen seitdem nicht mehr aus, um verbilligt fliegen zu können. Bei jeder Reise muss seither mit einer Melde­bescheinigung des Rathauses bewiesen werden, dass man seinen Wohnsitz tatsächlich auf Mallorca hat. Das führte häufig zu Situationen, in denen Fluggäste gezwungen waren, in letzter Minute zum Rathaus zu laufen. Im schlimmsten Fall standen Reisende mit abgelaufenem Residenten­nachweis vor dem Flugzeug und wurden nicht mitgenommen. In diesen Fällen musste ein komplett neues Ticket gekauft werden.

Neue Erleichterungen

Im Gegenzug schufen die Rathäuser ein neues Zertifikat (certificado de viaje auf Spanisch, certificat de viatge auf Katalanisch), das kostenlos ausgegeben wird und ein halbes Jahr lang gültig ist. Dieses lässt sich inzwischen bei den meisten Rathäusern Mallorcas auf der Webseite des ayuntamiento zum selbst Ausdrucken kostenlos und aktualisiert herunterladen. Dazu muss allerdings einmal im Rathaus ein Benutzername mit Passwort beantragt werden. Manche Rathäuser bieten auch an, das Zertifikat per E-Mail zu beantragen, damit es einem innerhalb weniger Tage zur Wohnadresse zugestellt wird.

Zertifikat wird überflüssig

Theoretisch ist das ausgedruckte Zertifikat längst überflüssig. Schließlich hat das Verkehrsministerium bereits zu Jahresbeginn ein System entwickelt, das die ganze Problematik papierlos lösen soll. Das System mit dem Namen Sara (Sistema de acreditación de residencia rutomático) ermöglicht es den Fluggesellschaften und Reisebüros, schon während der Buchung zu überprüfen, ob der Passagier, für den das Ticket ausgestellt wird, wirklich auf einer der Inseln wohnt. Bei Buchung des Fluges muss deshalb die NIE-Nummer angegeben werden. Wer bei einem Online-Kauf des Fluges die Option descuento de residente anklickt - bei jeder Fluglinie geschieht das zu einem anderen Zeitpunkt -, muss anschließend aus einer Liste aussuchen, in welcher Gemeinde Mallorcas er aktuell gemeldet ist. Gleichzeitig muss er zustimmen, dass seine Daten mit dem Melderegister abgeglichen werden. Klappt der Abgleich, ist kein Nachweis mehr durch einen ausgedruckten Beleg nötig. „Allerdings ist das System noch so neu, dass es nur in 90 Prozent der Fälle funktioniert", erklärt ein Sprecher der Fluglinie Air Europa gegenüber der MZ. „Wir empfehlen also im Moment noch allen Passagieren, für den Notfall das Zertifikat ausgedruckt dabei zu haben."

Auf Nummer sicher gehen

Das Problem ist, dass jede Fluggesellschaft anders mit der technischen Neuerung umgeht. Manche verschicken nach der Buchung eine Benachrichtigung per E-Mail, ob die Überprüfung funktioniert hat. Bei anderen fällt dies erst beim Ausdrucken der Bordkarte auf. Noch dazu ändern sich diese Regeln ständig. Grundsätzlich ist also weiterhin zu empfehlen, die Meldebescheinigung bei jedem innerspanischen Flug mitzuführen, bis das neue Computersystem Sara völlig fehlerfrei funktioniert.