Gute Nachricht für Vielflieger auf und nach Mallorca: Der Europäische Gerichtshof hat noch einmal bekräftigt, dass bei Online-Buchungen von Beginn an der Endpreis inklusive Steuern und Gebühren zu erkennen sein muss. Das haben die Luxemburger Richter am Donnerstag (15.1.) in einem Urteil klar gestellt. Damit ist eine Revisionsklage von Air Berlin vor dem Bundesgerichtshof - der den EU-Gerichtshof angerufen hatte - abgelehnt worden.

Deutsche Verbraucherschütze hatten 2008 gegen Air Berlin geklagt, weil der Endpreis nicht in jedem Fall ersichtlich war. In einer Tabelle waren Preise ohne Steuern, Flughafengebühren oder Kerosinzuschläge angezeigt worden.

Die Fluggesellschaft hat das inzwischen geändert. Dennoch spricht etwa der deutsche Staatssekretär im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Gerd Billen, von einem wichtigen Grundsatzurteil, dass sich "insgesamt positiv auf die Preistransparenz bei Online-Buchungsportalen auswirken wird".

Laut einer schon länger bestehenden EU-Verordnung muss dem Kunden sofort der Endpreis für Flüge inklusive Steuern, Gebühren und Entgelten gezeigt werden, damit er die Angebote besser vergleichen kann.

Die EU-Gesetzgebung schreibt auch vor, dass der Kunde Extras wie Hotels, Mietwagen oder Versicherungen bei der Online-Flugbuchung ausdrücklich wählen muss. Auch in diesem Fall hatte der Luxemburger Gerichtshof schon die Rechte von Verbrauchern gestärkt, weil Billigfluggesellschaften in der Vergangenheit solche Zusatzleistungen teils einfach automatisch beim Online-Ticketkauf dazugebucht hatten.

Bei Online-Portalen, die Flüge verschiedener Gesellschaften verkaufen, gebe es noch immer "Schummeleien", kritisierte die Rechtsexpertin des Verbraucherzentralen-Bundesverbands, Kerstin Hoppe gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. So öffneten sich beim Buchungsvorgang zum Beispiel Fenster, die vor Nachteilen warnten, wenn eine Versicherung nicht hinzugebucht werde. Gegen solche Praktiken schreite die Verbraucherzentrale im Einzelfall bei Gericht ein, teils mit, teils ohne Erfolg.