Tiefenentspannt geht es aus dem Urlaub auf Mallorca zurück nach Hause. Doch dort wartet dann mitunter eine böse Überraschung: Die Abrechnung der Mietwagenfirma. Nicht immer läuft alles so glatt ab, wie der Urlauber es gern hätte. Immer wieder trudeln bei Verbraucherschützern Beschwerden ein. Eine davon: Es seien Schäden berechnet worden, die bereits zuvor am Wagen waren.

Die Mietwagenfirmen behalten dann einen Teil der zuvor zurückgehaltenen Kaution ein, die meist auf der Kreditkarte des Kunden geblockt wird. Das ist ärgerlich, vor allem, wenn man weiß, dass man diese Schäden nicht selbst verursacht hat. Das Problem gibt es schon lange. „Wir bekommen immer wieder derartige Beschwerden", sagt Frieder Bechtel vom Vergleichsportal www.billiger-mietwagen.de.

Die Überprüfung

Bechtel rät den Kunden, Mietwagen vor Nutzung genau zu prüfen und Fotos oder ein Video von vorhandenen Schäden zu machen. Das gelte auch für die Abgabe. „Am besten ist es, den Wagen zu den Geschäftszeiten abzugeben und mit Personal vor Ort ein Protokoll zu erstellen", sagt Frieder Bechtel.

Auch das Europäische Verbraucherzentrum rät zu einer gründlichen Kontrolle des Wagens bei Abholung. Insbesondere sollte man Karosserie, Lack, Reifenprofil, Felgen, Windschutzscheiben, Blinker, Licht und Alarmleuchten prüfen. Sinnvoll seien auch Fotos unter Zeugen oder mit Datumsangabe. Das sei zur Beweiserleichterung von Vorteil.

Der Versicherungsschutz

Frieder Bechtel empfiehlt darüber hinaus eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung. „Oder aber man schließt zur Vollkasko einen Erstattungsschutz ab", sagt Bechtel. So müsse man die Selbstbeteiligung vor Ort zwar zahlen, bekomme sie aber später in Deutschland erstattet.

Auch Verbraucherschützer vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland raten zu einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung. Sie weisen auf ihrer Internetseite darauf hin, dass Versicherungen mit verschiedenen Kürzeln im Mietvertrag vermerkt sind. Die gängigsten sind: LWD/CDW (Loss/Collision Damage Waver) für Vollkasko mit Selbstbeteiligung, Super CWD für Vollkasko ohne Selbstbeteiligung und SLDW (Super Loss Damage Waver) für Vollkasko mit Diebstahlversicherung ohne Selbstbeteiligung.

Die Anbieter

Gut beraten ist auch, wer nicht zum allergünstigsten Mietwagen-Angebot greift oder dies zumindest gründlich prüft. „Greift man zum verlockenden Angebot eines sehr günstigen Anbieters und bucht direkt über dessen Website, kann es sein, dass man am Ende eine böse Überraschung erlebt", warnt Frieder Bechtel. Oft stünden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Klauseln, die gewisse Schäden aus der

Versicherung ausschließen. „Am Ende zahlt der Kunde drauf", sagt Bechtel, der dazu rät, sich die Bewertungen anderer Kunden in den Vergleichsportalen anzusehen.

Auch Ramon Reus, Sprecher vom Verband der kleinen und mittleren Mietwagenunternehmen auf der Insel, hält das Vorgehen mancher Anbieter für untragbar. „Das wirft ein schlechtes Licht auf alle anderen Vermieter, die nicht mit derartigen Tricks arbeiten", sagt Reus. Das Problem sei die fehlende Kontrolle vom Staat. „Das ist Betrug am Kunden, was manche Anbieter machen. Das muss aufhören." Zusammen mit dem Verbraucherschutz-Büro, dem Tourismus- und dem Verkehrsministerium wolle man in Zukunft gegen solche Praktiken vorgehen. Es ginge darum, Synergien zu nutzen und mehr Kontrollen zu etablieren. „Langsam bewegt sich etwas", sagt Ramon Reus.

Die Beschwerde

In Spanien gibt es sogenannte „Hojas de reclamación" - amtlich beglaubigte und nummerierte

Beschwerdebögen, die jeder touristische Betrieb vorrätig haben muss. Auf Wunsch muss die Mietwagenfirma dem Kunden einen solchen Bogen aushändigen. Er besteht aus einem weißen Original und zwei Durchschlägen, einem rosafarbenen und einem grünen. „Wer mit der Leistung nicht zufrieden ist, der schreibt eine Beschwerde auf Deutsche oder Spanisch", rät das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.

Diese schickt man innerhalb von zehn Tagen an die regionale Verbraucherschutz-Behörde (die Adresse ist auf dem Bogen verzeichnet). Den grünen Durchschlag behält der Urlauber selbst, der rosafarbene Durchschlag ist für den Betrieb. Der hat auf einer Extraseite ebenfalls die Möglichkeit, seine Sicht der Geschehnisse darzustellen. „Häufig löst sich ein Problem bereits, wenn man nur nach dem Beschwerdebogen fragt", informiert das Verbraucherzentrum.

Wie schnell die Verbraucherschutzbehörde auf eine tatsächlich eingereichte Beschwerde reagiert, steht auf einem anderen Blatt. Eine Liste mit Kontakten des Verbraucherschutzes gibt es auf der Website „Portal del consumidor".