Mit einem neuen Wegegesetz für Mallorca will der Linkspakt der Balearen Ordnung in das herrschende Wanderweg-Chaos bringen. Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag für die sogenannte „Ley de caminos" hat der Inselrat am Donnerstag (9.11.) verabschiedet. Die Gesetzesinitiative wird nun dem Balearen-Parlament zur Verabschiedung vorgelegt.

Hauptziel der für kommendes Jahr geplanten Norm ist es, das öffentliche Wegenetz zu dokumentieren, zu veröffentlichen und zugänglich zu machen. Die Wanderwege sollen gesichert und ausgeschildert werden, Grundbesitzer dazu gebracht werden, versperrte Wege zu öffnen. „Es handelt sich um ein Gemeingut. Und wir wollen, dass es auch alle nutzen können", erklärte Inselratspräsident Miquel Ensenyat (Més).

Der Gesetzestext, der im Jahr 2018 in Kraft treten könnte, schreibt den Rathäusern der Insel vor, innerhalb von vier Jahren komplette Listen aller den Kommunen gehörenden Wege zu erstellen. Der Inselrat trägt diese Daten dann zusammen und ergänzt sie um das eigene Wegenetz.

Der so entstehende Gesamt­katalog aller öffentlichen Wege muss dann per Online-Kartenmaterial für jedermann zugänglich sein. Gleichzeitig legt das Gesetz fest, dass der Inselrat als verantwortliche Institution über dieses Wegenetz wachen soll. Dazu gehören Aufgaben wie Instandsetzung, Wartung und einheitliche Ausschilderung.

Gerade hier gab es vonseiten der Wanderer immer wieder Kritik. Schlecht ausgeschilderte oder schlecht gepflegte Wege führen auf Mallorca häufig dazu, dass Ausflügler von den Pfaden abkommen, sich verirren oder sogar abstürzen. Immer wieder führt das zu gefährlichen Unfällen. Wie berichtet, kam es erst in der vergangenen Woche auf dem besonders schönen, aber ungesicherten Weg zwischen Cala de Deià und Port de Sóller zu zwei schweren Abstürzen. Dabei starb eine 45-jährige Deutsche, eine 55-jährige Spanierin zog sich einen komplizierten Beinbruch zu und musste mit dem Hubschrauber gerettet werden.

Vorbild Fernwanderwege

Im Prinzip folgt der Gesetzesvorschlag dem Vorbild der bestehenden Fernwanderwege auf den Balearen: der Trockensteinroute (GR 221) und der Strecke Artà-Lluc (GR 222) auf Mallorca sowie dem Küstenrundwanderweg Camí de Cavalls (GR 223) auf Menorca. Die einheitliche Ausschilderung und ständige Instandhaltung führen hier dazu, dass diese Fernwanderwege immer häufiger genutzt werden.

Auf mittlere Sicht könne so auch auf Mallorca ein großer Rundwanderweg rings um die Insel geschaffen werden, hofft Wanderführer Quique Llobet, Sprecher des Verbands für Abenteuertourismus auf den Balearen IB Activa. Am wichtigsten sei es aber, für die Sicherheit auf den bestehenden Wegen zu sorgen. Dabei sei es notwendig, mit dem Inselrat eine zentrale Institution als Verantwortliche festzulegen. Diese würde sich dann auch um diejenigen Wege kümmern, die offiziell der spanischen Küstenbehörde oder einzelnen Gemeinden unterstehen, meint Llobet, der als Vorzeigemodell die Nachbar­insel anführt: „Der Küstenwanderweg auf Menorca, der als Camí de Cavalls unmittelbar am Wasser entlangläuft, wird auch vom menorquinischen Inselrat unterhalten und ausgeschildert. Um Dinge auf dem Land kümmert sich die Küstenbehörde eigentlich kaum."

Strafe und Enteignung

Bei allem Lob von Umweltschützern und Wandervereinen ist das Gesetzesvorhaben politisch nicht unumstritten. Schließlich gibt es dem Inselrat auch die Möglichkeit, öffentliche Wege zu öffnen, die über Privatbesitz laufen und von den Landbesitzern versperrt wurden. Eigentümer, die sich dagegen wehren, dass Wandergruppen über ihr Territorium laufen, müssen mit Strafen von bis zu 20.000 Euro rechnen. Im Notfall gibt das Gesetz sogar die Option zur Landenteignung. So könnten mit der Zeit unpassierbar gewordene Wegstücke durch alternative Routen ersetzt werden. Selbst Anbauflächen am Hang oder Brunnen dürfen enteignet werden.

Der konservativen Opposition gehen so starke Eingriffe in den Privatbesitz entschieden zu weit: Der Gesetzestext sei „erschreckend", kritisierte PP-Sprecher im Inselrat Mauricio Rovira: „Es erscheint mir nicht angemessen, dass die Behörden Wege, Äcker und Brunnen von denjenigen enteignen dürfen, die sie über Generationen hinweg gepflegt haben."