Mallorca-Reisende, die von der Niki-Insolvenz betroffen sind, haben noch bis Mittwochnacht (31.1.) Zeit, ihre Ticketkosten-Rückerstattung zu beantragen.

Konkret geht es um all jene, die ihren Flug nach dem 15. August 2017 für den Zeitraum zwischen dem 14. und 31. Dezember gebucht hatten. Sprich: um Weihnachts- und Silvesterreisende, die auf Mallorca gestrandet sind oder ausländische Residenten, die die Feiertage in ihrer Heimat verbringen wollten.

Wie die Insolvenzverwalter versprochen hatten, bekommen alle, die direkt auf der Niki-Homepage gebucht haben, das Geld für den ausgefallenen Flug zurück. Die österreichische Tageszeitung "die Presse" berichtet jedoch, dass Verbraucherschützer mahnen, nicht tatenlos auf das Geld zu warten. Vielmehr raten sie dazu, sicherheitshalber bis zum 1. Februar Buchungsdatum, Buchungs- und Ticketnummer sowie die Passagierdaten per E-Mail (halle@floether-wissing.de) an die Verwalter zu schicken.

Wer nach der Insolvenz spontan einen Alternativflug bei einer anderen Airline gebucht hat, kann je nach Fluglinie damit rechnen, dass er 50 Prozent des Alternativflugs wieder bekommt. Hier ist es allerdings unumgänglich, selbst tätig zu werden. Ebenfalls vor dem 1. Februar müssen die Buchungsbestätigungen des ausgefallenen Niki-Flugs sowie des Alternativflugs per E-Mail an die jeweilige Fluggesellschaft geschickt werden. Rückerstattungen gibt es nur für Flüge aus dem Ausland nach Deutschland beziehungsweise Österreich oder in die Schweiz.

An diese Mailadressen müssen Sie die Unterlagen senden:

  • Condor: asr-erstattungen@condor.com
  • Lufthansa/Swiss/Australian Airlines: erstattungAB@dlh.de
  • TuiFly: servicecenter@tuifly.com