Ein Gericht in Palma de Mallorca hat angeordnet, dass ein im Mai wegen Tierquälerei verurteilter Mann seine Haftstrafe antritt. Der Mann hatte zwei Jahre zuvor seinen Hund in einer Wohnung in Palma verhungern lassen. Das Tier war an einer kurzen Leine festgebunden und konnte sich kaum bewegen.

Nach einem Hinweis des Bruders des Verurteilten, konnte die Lokalpolizei den Hund befreien. Er konnte aber nicht mehr gerettet werden. Der Mann wurde zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt.

Die Verteidiger des Verturteilten argumentierten, eine Haftstrafe sei nicht notwendig, da der Mann seine Handlungen bereue und hatte stattdessen Sozialarbeit als Strafe gefordert. Aufgrund der Schwere der Schuld lehnte das Gericht das Gesuch ab. Der Hungertod sei bei Mensch und Tier besonders qualvoll.

Es ist das zweite Mal, dass in Spanien jemand wegen Tierquälerei ins Gefängnis muss. Erst im September musste Eugeni Sánchez María ins Gefängnis. Dieser hatte 2012 in Manacor das Traberpferd Sorky in Manacor zu Tode geprügelt. /pss