Der EU-Kommission schlägt wegen Plänen zum Einsatz von "Nackt-Scannern" an allen Flughäfen eine Welle der Empörung in ganz Europa entgegen. Das Europaparlament in Straßburg forderte die EU-Kommission in einer Entschließung auf, in drei Monaten die möglichen Auswirkungen auf Persönlichkeitsrechte und Gesundheit zu prüfen. Das Parlament ist grundsätzlich nicht gegen die Nacktscanner: Ein Antrag der Liberalen zum Verzicht auf das Projekt fand keine Mehrheit.

Besorgt sind die Abgeordneten in erster Linie darüber, dass die Kommission das Vorhaben "durch die Hintertür" ohne Diskussion einführen könnte. Dieses "äußerst heikle Thema" betreffe die Grundrechte der Bürger und erfordere deshalb eine "umfassende und offene Diskussion mit Fluggästen auf EU- und einzelstaatlicher Ebene", hieß es.

Ganzkörper-Scanner, die Passagiere bis auf die Haut durchleuchten, werden bereits auf Flughäfen in Amsterdam, Zürich und London getestet. Auch in den USA sind sie im Einsatz, um beispielsweise Keramikmesser oder Plastiksprengstoff zu finden.

Bei der neuen Technik entsteht mit Hilfe elektromagnetischer Strahlen ein dreidimensionales Bild, auf dem der Fluggast ohne Kleidung erscheint. Alle am Körper befestigten Gegenstände werden sichtbar, auch versteckte Waffen. Zu sehen sind zum Beispiel aber auch Prothesen.

Im Deutschen Bundestag warnten SPD, FDP, Grüne und Linke am Donnerstag vor einer verfassungswidrigen Verletzung der Intimsphäre. Die deutsche Bundespolizei wird voraussichtlich Ende des Jahres im Labor erste Tests der strittigen Durchleuchtungsmethode vornehmen. Vorerst werde das Gerät an keinem Flughafen zum Einsatz kommen, sagte ein Sprecher der Bundespolizei der Deutschen Presse-Agentur dpa.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, findet das Vorhaben der Kommission "in jeder Beziehung fragwürdig und unverhältnismäßig". "Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir dem zustimmen können", sagte Wiefelspütz dem Internetportal "Handelsblatt.com". "Die Intimsphäre eines Menschen muss geschützt bleiben."

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) versicherte, die Intimsphäre der Reisenden werde gewahrt bleiben. Der Kontrolleur am Bildschirm werde die zu überprüfende Person nicht direkt sehen können. "Damit wird ausgeschlossen, dass das Bild der Person direkt zugeordnet werden kann", erklärte Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel.