Haushalte, in denen die Stromverteilerkästen zu Jahresbeginn noch nicht mit einem ICP-Schalter ausgestattet worden sind, müssen zunächst keine Strafgebühren des Energieversorgers Gesa-Endesa befürchten. Wie das Unternehmen mitteilte, kämen die Installateure der großen Nachfrage nicht nach. Die Zahl der Haushalte, die bis Jahresende nicht wie vorgeschrieben mit dem zusätzlichen Schalter ausgestattet seien, bezifferte der Verband der Elektriker auf rund 200.000. Ein neue Frist hat Gesa bisher nicht bekanntgegeben.

Eigentlich sollten bis zum 1. Januar 2010 alle Verteilerkästen in den Haushalten auf den Balearen mit dem sogenannten Interruptor de control de potencia (ICP) ausgestattet sein. Andernfalls dürfen die Stromversorger die Kunden mit einer Strafgebühr belegen, die bei einer vereinbarten Maximalleistung von fünf Kilowatt (das betrifft den Großteil aller Haushalte) 30 Euro monatlich beträgt. Installateure raten, den ICP nur zu mieten (siehe MZ-Service-Report). Der Interruptor de control de potencia soll vor allem verhindern, dass mehr Strom nachgefragt wird, als vertraglich festgelegt worden ist. Durch eine exzessive Stromnachfrage, beispielsweise durch den Anschluss von Geräten, die sehr viel Energie verbrauchen, könnten andere Geräte Schaden nehmen oder auch Hausbrände ausgelöst werden, heißt es bei Gesa-Endesa. Betroffen sind von der Nachrüstung vor allem Häuser, die vor 1986 gebaut worden sind.