Der auf Mallorca ansässige Oberste Gerichtshof der Balearen hat am Mittwoch (27.5.) die Rechtmäßigkeit einer von der Guardia Civil an einen Bootsbesitzer verhängten Geldstrafe von 2.000 Euro bestätigt. Der Mann hatte sein Schiff im Juli 2011 vor der Badezone eines Strandes der Gemeinde Ses Salines geankert. Später war das Boot vermutlich vom Wind über die durch Bojen gekennzeichnete Grenzlinie zur Badezone getrieben worden.

Die Bootsbesitzer hatten Widerspruch gegen die Geldstrafe eingelegt, weil sie nicht in der Badezone geankert hätten. Zudem seien mehrere Zeugenaussagen zu ihren Gunsten nicht vor Gericht zugelassen worden.

Die Richter wiesen die Einsprüche in ihrem Urteil ab. Zwar räumten sie ein, dass das Schiff vermutlich von der Meeresströmung oder dem Wind in die Badezone hineingetrieben wurde, nachdem die Besatzung zum Schwimmen von Bord gegangen war. Die Eigentümer hätten damit aber ihre Sorgfaltspflicht verletzt. /lex