Wer gegen die inzwischen per Gerichtsbeschluss aufgehobenen Benimmregeln von Palma de Mallorca verstoßen hat, soll ohne Schwierigkeiten gezahlte Bußgelder zurückerhalten. Das hat die Stadtverwaltung angekündigt.

Die Gelder würden zwar nicht automatisch zurückgezahlt. Man werde aber ein unkompliziertes Verfahren einrichten, um einen Antrag auf Rückzahlung zu stellen, sowie eine Informationskampagne starten. Gebrauch machen können von diesem Angebot theoretisch rund 18.000 Balearen-Bürger wie auch Mallorca-Urlauber, die seit April 2014 Geldbußen zahlen mussten - etwa für Trinkgelage, die Mitnahme von Glasflaschen am Strand oder laute Musik.

Das balearische Verwaltungsgericht hatte die "Verordnung für zivilisiertes Miteinander", die die konservative Vorgängerregierung in Palma de Mallorca beschlossen hatte, vor kurzem gekippt. Die Richter begründen ihr Urteil mit Versäumnissen beim Nachweis der Zuständigkeit der Stadtverwaltung. Geklagt hatte der Dachverband der Einwohnervereinigungen in Palma.

Auch ohne die umstrittenen Benimmregeln werde gegen Exzesse an der Playa de Palma vorgegangen, stellte die Stadtverwaltung klar. Man werde Saufgelage mit Sangría-Eimern an der Playa de Palma unterbinden und eine frühere Verordnung spezifizieren, so ein Sprecher der Stadtverwaltung Anfang Februar gegenüber der Mallorca Zeitung.

Die "Verordnung für zivilisiertes Miteinander" legte mit 113 Artikeln einen umfangreichen Normenkatalog zu Sittenfragen vor, der von der Reglementierung von Straßenkunst, Unterschriftensammlungen oder Kinderspielen auf öffentlichen Gehwegen über Verbote von Straßenverkauf, Trinkgelagen und Straßenprostitution bis hin zu Strafen für das Herumlaufen in Bikini oder Badehose in der Innenstadt reichte. Im Sommer 2014 wurde speziell an der Playa de Palma kontrolliert.