Bis zu 3.000 Euro Bußgeld soll es kosten, wenn Touristen an der Playa de Palma nerven. Zumindest von deutschen Urlaubern bekommt die Stadt aber möglicherweise keinen Cent.

José Hila, der Bürgermeister von Palma de Mallorca, präsentierte sich kürzlich als der harte Mann am Ballermann: 163 Strafzettel zu je 1.500 Euro Bußgeld seien in der ersten Woche ausgestellt worden, in der die Polizei in der neuen „Interventionszone" ernst machte und die Touristen kontrollierte (MZ berichtete). Insgesamt seien 244.500 Euro an Bußgeldern verhängt worden.

Allerdings blieben der Bürgermeister und die Polizei auffällig vage, wie viel davon sie wirklich eintreiben können. Wohl aus gutem Grund: Wie Recherchen ergaben, wird die Stadt Palma zwar viel Arbeit haben, aber am Ende bei Zahlungsverweigerern leer aus­gehen. Der Grund: Bei einer Vollstreckung in Deutschland bleibt das Geld in Deutschland.

Wer von der Polizei wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Verordnung angehalten wird, muss keineswegs gleich zahlen. Wie in Deutschland kann gegen einen Bescheid Widerspruch eingelegt werden. „Touristen sollten höflich ihre Personalien angeben und um eine Nachricht an ihre Heimatadresse bitten", rät die international tätige Rechtsanwältin Katia Genkin aus Düsseldorf. „Der Bußgeldbescheid muss dann in deutscher Sprache an die Heimat­adresse zugestellt werden, das ist mit Aufwand und Kosten verbunden. Möglicherweise wird die Stadtverwaltung von Palma das gar nicht weiter verfolgen."

Was für die Ansicht der Rechtsanwältin spricht: Zwar kann ein rechtskräftiges Bußgeld aus Spanien mittlerweile in Deutschland über das Bundes­amt für Justiz (BfJ) in Bonn vollstreckt werden - nur bleibt das eingetriebene Geld in Deutschland, wie die Behörde auf Anfrage erklärte. Dies gelte auch für den umgekehrten Fall: „Hat Deutschland ein Ersuchen ins Ausland übermittelt und wurde dies dort erfolgreich vollstreckt, so verbleibt der Erlös dann ebenfalls im Vollstreckungsstaat", so das BfJ. Geregelt ist das im EU-Rahmenbeschluss 2005/214/JI, Artikel 13.

Die Stadt Palma hätte also von dem aufwendigen ­Verfahren finanziell gar nichts. Zumal eine Vollstreckung erst dann möglich ist, wenn der Bescheid rechtskräftig wurde. Ein Tourist kann zunächst Widerspruch einlegen und unter Umständen anführen, dass er gar nicht zu einer „Gruppe" gehörte. Denn laut der Verordnung (ordenanza) wird bestraft, wenn eine „Gruppe" von Menschen in der Öffentlichkeit (Straße, Strand) bechert und andere ­belästigt.

Das wäre zum Beispiel nicht der Fall, wenn jemand gerade alleine auf dem Weg ins Hotel war und wider Willen in eine johlende Party-Gang hineingeriet. Was als „Gruppe" gilt, ist ohnehin schwammig. „Schon zwei Personen könnten als Gruppe eingestuft werden, wenn sie sich störend verhalten", sagt der in Palma de Mallorca tätige Rechtsanwalt Dominic Porta. „Andererseits kann die Polizei einer ganzen Fußballmannschaft nichts anhaben, wenn die Mitglieder artig auf der Straße an der Bierdose nippen."

Leichtes Spiel hat die Stadt daher nur mit jenen ausländischen Touristen, die das bei Bußgeldern übliche Rabatt-Angebot annehmen und schnell zahlen. „Bei Sofortzahlung kann die Strafe um bis zu 50 Prozent reduziert werden", so Rechtsanwalt Porta. Bei den sehr hohen Strafen von 1.500 Euro bleibt trotz Rabatt aber immer noch ein Betrag, der oft den Reisepreis übersteigt. Dann ist es nach Ansicht der Rechtsanwälte besser, sich beraten zu lassen und einen Widerspruch zu prüfen.

Kommt am Ende dennoch ein rechtskräftiger Bußgeld-Bescheid heraus, können die Touristen immer noch darauf hoffen, dass die Stadt mangels eigener Einnahmen gar nicht vollstrecken lässt. Bei Verkehrsknöllchen hat Palma in der Vergangenheit einen Inkasso­dienst bemüht, doch die Stiftung Warentest sagt dazu klipp und klar: „Diese haben keine Möglich­keit, die Forderung zu voll­stre­cken, und setzen darauf, dass der Ange­schriebene freiwil­lig zahlt".

Bleibt noch die Option, ein rechtskräftiges Bußgeld zu vollstrecken, wenn der Tourist wieder auf die Insel kommt. Was er angesichts der unschönen Erfahrungen vielleicht nie wieder tun wird. Womit der Bürgermeister dann doch zumindest teilweise sein Ziel erreicht hätte.