Die Touristensteuer auf Mallorca und den Nachbarinseln benachteilige die Besucher gegenüber den Residenten und verstoße somit gegen europäisches Recht, ist sich der Branchenverband der Inselhoteliers FEHM sicher. Der Verband hatte gegen die 2016 eingeführte Abgabe Beschwerde beim Oberlandesgericht in Palma eingelegt und nun die ausführliche Begründung nachgereicht.

Die Touristensteuer werde zwar bei jeder Übernachtung im Hotel gleichermaßen von Einheimischen und Besuchern erhoben. Da es bei der Abgabe aber darum ginge, den Schaden an der Umwelt auszugleichen, sei nicht einzusehen, warum ein Tourist der Natur durch seine Anwesenheit mehr schädige als ein das ganze Jahr auf der Insel lebende Resident, "der mit seinem Aufenthalt auf dem Gebiet ebenso das Gleichgewicht der Natur stört", heißt es in der Begründung. Dies sei eine unzulässige "versteckte Diskriminierung der Nicht-Residenten". Notfalls werde man den Fall vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bringen.

Als weitere Argumente führen die Hoteliers an, dass ausschließlich die Übernachtungen und nicht die anderen touristischen Aktivitäten der Insel belastet würden, wie etwa die Gastronomie, und dass das Abrechnungsmodell bei vermieteten Ferienvermietungen eine unzulässige Doppelbesteuerung bedeute.

Touristensteuer auf Mallorca

Seit dem 1. Juli 2016 gilt auf Mallorca und den anderen Baleareninseln eine Touristensteuer. Es handelt sich um eine nach der Kategorie der Unterbringung - Hotel, Pension, Herberge - gestaffelte Abgabe, die pro Person und pro Nacht zwischen 0,25 Euro (Herberge im Winter) und 2 Euro (Luxushotel im Sommer) beträgt. Sie muss von allen bezahlt werden, also auch von Residenten, die sich eine Nacht im Hotel einquartiren.

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Obwoh die Abgabe seit der vergangenen Saison relativ reibungslos kassiert wird und schon bald die ersten Projekte mit den Einnahmen gefördert werden, versucht der einflussreiche Hoteliersverband die Maßnahme der Linksregierung vor Gericht zu kippen.

Hintergrund: Tourismus auf Mallorca - Das wird 2017 wichtig /tg